eidig
Ēīdig, a.:
einen Eid geschworen habend (s. auch „Eilen“, Anm.), ugw. außer in Zsstzg., z. B.: Dēīch-: gw. als Hw.: Ein D–er, der D–e, beeidigter Aufseher über das Deichwesen etc. — Mēīn-: von Einem, der einen falschen Eid geschworen, seinen Eid bricht: Erz-m–es Volk. Ar. 3, 51; Meineid’gen wächst der Finger noch | zum Grab heraus. 6, 26; M. Spiel. 37; M. werden etc. Veralt.: Wie er der Römer Bund meineidisch hat verletzt. Soph. 5.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.