Eidam
Ēīdam, m., –(e)s; –e: Schwiegerſohn: 1. Moſ.
19, 12; 1. Sam. 18, 23 ꝛc.; Heine Rom. 6; Immermann
M. 4, 69; Muſäus M. 4, 69; 1, 52; Rückert Roſt. 9a;
Sch. 376b; Sieben Töchter umblühn mich, | Jünglinge
ebenſoviel und bald auch Eidam’ und Schnüre. V. Ov. 1,
323; Od. 3, 387 ꝛc. — Die E–ſchaft. Zſchokke Nov. 3, 111.
Anm. S. Eid, Anm. — Nbnf.: Zu einem Ayden.
Schaidenraißer IIIa; 12b, Mit einer Tochter ihme
zween Eiden machen [Zwei Fliegen mit einer Klappe ſchlagen].
Fiſchart B. 139a; Seinen Eidmann. Hammer RH. 246, vgl.
Schmeller 1, 27. — Die Mz.: uv. 1. Moſ. 19, 14; E–s.
Alexis Wold. 3, 291 ꝛc.; Eidämmer. Hahn 5, 45.
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