Eidam
Ēīdam, m., –(e)s; –e:
Schwiegersohn: 1. 19, 12; 1. 18, 23 etc.; Rom. 6; M. 4, 69; M. 4, 69; 1, 52; Rost. 9a; 376b; Sieben Töchter umblühn mich, | Jünglinge ebensoviel und bald auch Eidam’ und Schnüre. Ov. 1, 323; Od. 3, 387 etc. — Die E–schaft. Nov. 3, 111.
Anm. S. Eid, Anm. — Nbnf.: Zu einem Ayden. IIIa; 12b, Mit einer Tochter ihme zween Eiden machen [Zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen]. B. 139a; Seinen Eidmann. RH. 246, vgl. 1, 27. — Die Mz.: uv. 1. 19, 14; E–s. Wold. 3, 291 etc.; Eidämmer. 5, 45.
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