Faksimile 0347 | Seite 339
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ebnen Ebenen
Eb(e)nenEb(e)nen: 1) intr. (haben), veralt.:
Es ebnet [passt] mir nicht. 2) tr. und refl.: eben machen: Die nassen Kleider wurden getrocknet und geebnet. Arndt E. 14 [plätten]; Wie die Burg versunken, so ebnet sich der Grund. Chamisso 3, 306; 4, 43; Vor ihm ebnete sich das Meer und legten sich die gethürmten Wellen. 220; Gold ebnet [bahnt] viele Wege. 252; Sch. 113a; Was Schwierigkeit geschienen hatte, ebnete sich nun wie von selber. Fouqué 8, 73; Den Platz zu e. G. 37, XVII; Die ... jedes Wagnis ebnete. Gutzkow R. 8, 69; Von der Alles e–den [nivellirenden] Zeit. Kohl Irl. 1, 182; Seine Züge ebneten. [glätteten] sich schnell wieder. Sealsfield Leg. 2, 31; Wie Karst und Schaufel den Rasen | ebnete. V. 3, 39 etc.
Anm. Dazu: Eb(e)ner, m., –s; uv.: Die E–in der mächtigsten Thronen. Lichtenberg 5, 383; mundartl. auch der Hauptschwengel an einem zweispännigen Wagen, s. Brem. Wörterb. 1, 325; 309 etc. Eb(e)nung, f.; –en.
Zsstzg., z. B.: Ab-: ganz ebnen: Ein Feld a.; Einen Pelz a., bei den Kürschnern etc., die Haare am Rande grade abschneiden etc.
Aūs-: ebnend ausfüllen: Einen mit Schnee und Eis recht gefüllten und ausgeebneten Bergeinschnitt. Kohl Alp. 1, 37; Auf den kegelförmig sich a–den Abhängen. 3, 289; Durch Ausfüllung und Ausebnung. ebd.; Das Thal des Rheins ist eine der inter- essantesten Spalten und Ausebnungen in den Alpen. 2, 57; Volger EE. 309; Die Kluft .. a. Zschokke 1, 127 etc.
Eīn-: Städte so eingeebnet [dem Boden gleich gemacht], daß seine Rosse hinüberrennen möchten. Jahn M. 119; Franck Chr. 246a etc.; Halden e., (bergm.) die Schutthaufen abtragen.
Hinwég-: Wege über den Schutt h. Kohl A. 3, 55.
Un-: uneben machen: Zu sanften Wellen geunebnet. Humboldt K. 1, 265; Weil das glücklichere ebnere Element alle Ungleichheit und Unebnung des innern Seins vertritt. Schubarth G. 2, 253; soauch: Ver-u.
Ver-: ausgleichen und eben machen, nivellieren: Unter dem vertheilenden und v–den Einflusse der beweglichen Fluth. Volger EE. 162; Dieser Vorgang führt voraussichtlich zu einer allgemeinen Abgleichung und Verebnung. 199.