duldsam
Dúldſam, a.: 1) zuw. = geduldig: D. abwarten,
ob der Menſchenfreund bei Laune ſei. Muſäus M. 4, 40
ꝛc. — 2) ungw. ſt. „duldbar“, erträglich: Fürtreffliche
Muſik kann ein Stück, ſo elend wie dieſes, weder heben noch
d. machen. Iffland (Hausbl. — 58 — 2, 141). — 3) nach
heutigem Sprachgebrauch aber nam.: geneigt u. bereit
Duldung zu üben, zumal gegen Anders- Glaubende u.
-Denkende, tolerant: D–e Menſchen ſind die ungeduldig-
ſten und geduldige die un-d–ſten. Börne 2, 448; Sei deinen
Geſchwiſtern d. Brentano Fr. 1, 2 (gw.: gegen Einen d.);
Die D–keit der Religionsparteien gegen einander. G. 22,
144; War ruhig und ernſt und d. über den Beſuch. Gutzkow
R. 9, 55; Seiner vollkommenen D–keit und Achtung für die
Unabhängigkeit meiner Überzeugung gewiß. Keler gH. 2,
330 ꝛc. — Zſſtzg. ſ. d. v. dulden, z. B.: Āūs- [2]:
und im Ggſtz.: Das Herz ihm erfüllte | un-a–er Schmerz.
V. Jl. 19, 367. — Er- [2]. — Ge-: ſ. Geduldig,
Anm. — Un- [3]: Zeloten hierarchiſcher U–keit. Burmeiſter
gB. 2, 135; Sch. 1046a u. o.
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