duldsam
Dúldsam, a.:
1) zuw. = geduldig: D. abwarten, ob der Menschenfreund bei Laune sei. M. 4, 40 etc. —
2) ungw. st. „duldbar“, erträglich: Fürtreffliche Musik kann ein Stück, so elend wie dieses, weder heben noch d. machen. (Hausbl. — 58 — 2, 141). —
3) nach heutigem Sprachgebrauch aber nam.: geneigt u. bereit Duldung zu üben, zumal gegen Anders- Glaubende u. -Denkende, tolerant: D–e Menschen sind die ungeduldigsten und geduldige die un-d–sten. 2, 448; Sei deinen Geschwistern d. Fr. 1, 2 (gw.: gegen Einen d.); Die D–keit der Religionsparteien gegen einander. 22, 144; War ruhig und ernst und d. über den Besuch. R. 9, 55; Seiner vollkommenen D–keit und Achtung für die Unabhängigkeit meiner Überzeugung gewiß. gH. 2, 330 etc. — Zsstzg. s. d. v. dulden, z. B.: Āūs- [2]: und im Ggstz.: Das Herz ihm erfüllte | un-a–er Schmerz. Jl. 19, 367. — Er- [2]. — Ge-: s. Geduldig, Anm. — Un- [3]: Zeloten hierarchischer U–keit. gB. 2, 135; 1046a u. o.
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