Diplom
Diplomat
Diplomätelei
Diplomatie
Diplomatik
Diplomatiker
diplomatisch
* Diplōm (gr.), n., –(e)s; –e: Urkunde über etwas
Einem Ertheiltes; Doktor- D. ꝛc. — ~āt, m., –en,
–s; –en: ein der Diplomatie Kundiger; übertr.: ein
ſchlau-gewandter Menſch, der in ſchwierigen Verhält-
niſſen ſich ohne Anſtoß zu bewegen und ſie zu ſeinen
Zwecken zu benutzen weiß ꝛc. ſ. Bodenſtedt 2, 2. —
~ätelēī, f.; –en: Diplomatenweſen. Scherr Graz. 2,
118. — ~atīē (zuweilen frz. aßiē), f.; –en: Wiſſen-
ſchaft von den gegenſeitigen Beziehungen und den Jn-
tereſſen der einzelnen Staaten und Fürſten, Staats-
unterhandlungskunſt ꝛc.; auch die Geſammtheit der da-
mit an einem Hofe ꝛc. Beſchäftigten, die Geſandten ꝛc.;
ferner: Weſen, Handlungsweiſe eines Diplomaten. —
~ātik, f.; –en: Wiſſenſchaft, deren Gegenſtand das
Verſtändnis von Urkunden iſt, zuweilen = Diplomatie.
— ~ātiker, m., –s; uv.: Kenner der Diplomatik;
Diplomat. Sch. 628a. — ~ātiſch, a.: urkundlich, ur-
kundenmäßig; zur Diplomatie gehörig; in der Weiſe
eines Diplomaten.
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