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Diplom Diplomat Diplomätelei Diplomatie Diplomatik Diplomatiker diplomatisch
* Diplōm (gr.), n., –(e)s; –e:
Urkunde über etwas Einem Ertheiltes; Doktor- D. etc.
~āt, m., –en, –s; –en:
ein der Diplomatie Kundiger; übertr.: ein schlau-gewandter Mensch, der in schwierigen Verhältnissen sich ohne Anstoß zu bewegen und sie zu seinen Zwecken zu benutzen weiß etc. s. Bodenstedt 2, 2.
~ätelēī, f.; –en:
Diplomatenwesen. Scherr Graz. 2, 118.
~atīē (zuweilen frz. aßiē), f.; –en:
Wissenschaft von den gegenseitigen Beziehungen und den Jnteressen der einzelnen Staaten und Fürsten, Staats- unterhandlungskunst etc.; auch die Gesammtheit der damit an einem Hofe etc. Beschäftigten, die Gesandten etc.; ferner: Wesen, Handlungsweise eines Diplomaten.
~ātik, f.; –en:
Wissenschaft, deren Gegenstand das Verständnis von Urkunden ist, zuweilen = Diplomatie.
~ātiker, m., –s; uv.:
Kenner der Diplomatik; Diplomat. Sch. 628a.
~ātisch, a.:
urkundlich, urkundenmäßig; zur Diplomatie gehörig; in der Weise eines Diplomaten.