Diplom
Diplomat
Diplomätelei
Diplomatie
Diplomatik
Diplomatiker
diplomatisch
* Diplōm (gr.), n., –(e)s; –e:
Urkunde über etwas Einem Ertheiltes; Doktor- D. etc. —
~āt, m., –en, –s; –en: ein der Diplomatie Kundiger; übertr.: ein schlau-gewandter Mensch, der in schwierigen Verhältnissen sich ohne Anstoß zu bewegen und sie zu seinen Zwecken zu benutzen weiß etc. s. 2, 2. —
~ätelēī, f.; –en: Diplomatenwesen. Graz. 2, 118. —
~atīē (zuweilen frz. aßiē), f.; –en: Wissenschaft von den gegenseitigen Beziehungen und den Jnteressen der einzelnen Staaten und Fürsten, Staats- unterhandlungskunst etc.; auch die Gesammtheit der damit an einem Hofe etc. Beschäftigten, die Gesandten etc.; ferner: Wesen, Handlungsweise eines Diplomaten. —
~ātik, f.; –en: Wissenschaft, deren Gegenstand das Verständnis von Urkunden ist, zuweilen = Diplomatie. —
~ātiker, m., –s; uv.: Kenner der Diplomatik; Diplomat. 628a. —
~ātisch, a.: urkundlich, urkundenmäßig; zur Diplomatie gehörig; in der Weise eines Diplomaten.
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