Faksimile 0308 | Seite 300
Faksimile 0308 | Seite 300
Faksimile 0308 | Seite 300
Faksimile 0308 | Seite 300
Faksimile 0308 | Seite 300
dingen
Dingen, tr. und intr. (haben), dingte (dang,
dung); gedingt, gedungen: urſpr. allgem. über einen
Ggſtd. mit Jemand ſich beſprechen, eine Verabredung
treffen (ſ. Ding II, Anm.), jetzt gw. beſchränkter:
1) tr. a) Eine Perſon d., ſie um Lohn ſich zum Dienſt
oder zu beſt. Dienſtleiſtungen verpflichten, oft mit dem
verächtlichen Nebenſinn des Erkauften u. Bezahlten, wo
das Geleiſtete als freier unabhängiger Wille des Han-
delnden erſcheinen ſoll (vgl. miethen): Wer einen Hümp-
ler dinget, Dem wird’s verdorben. Sprüche 26, 10; Dingeten
Steinmetzen und Zimmerleute, zu erneuern das Haus. 2. Chr.
24, 12; Arbeiter zu miethen in ſeinen Weinberg .. -
Die um die elfte Stunde gedinget waren. Matth. 20, 1 ff.;
Dingeten wider ſie Bileam, daß er ſie verfluchen ſollte. Nehem.
13, 2 ꝛc.; Daß ihn der Seneſchal zum Morde Doolins
dung. Alxinger D. 40; Zum Sklaven . . . dingtet ihr | den
ſonſt ſo freien, jetzt bedrängten Mann. G. 13, 282; Führer,
die wir gedingt hatten. 13, 195; Mit dem Geld dingte er
eine Schaar leichtfertiger Männer. Hebel 4, 71; Sie dingte
plötzlich eine Schaar | von wilden Meuchelmördern. Hölty
62; Der kein gedungner Künſtler war, ſondern bloß um die
Ehre arbeitete. L. 6, 338; Man dingte mich dazu, | Schimpf
anzuthun dem Fürſten. Rückert Morg. 1, 186; Er hat mich
zur Roſſeleitung gedingt. Nal 191; 180 ꝛc.; Sie ſind | ge-
dingt von ſeiner Tochter, euch zu tödten. Sch. 605a; Indem
ich hier verweile, dingt er ſchon | die Mörder. 300b; Die
man gedungen hat den Speer zu tragen. 580bꝛc. b) Eine
Sache d., doch nicht wie „miethen“, von unbeweglichen
Grundſtücken (Häuſer, Gärten ꝛc.): So er’s [das Vieh]
um ſein Geld gedinget hat. 2. Moſ. 22, 15; Meinen Straß-
burger Wagen, den ich einſtweilen nur bis dahin gedingt
hatte. Börne Par. 1, 23; D–d die Fahrt. V. Od. 2, 319
ſ„Miethend ein Schiff.“ Wiedaſch]; Gedungnes Lob ꝛc.
Oft meton. (ſ. a): Die Fauſt eines Mörders d.; Ihn zu
verleumden, dungen | ſie falſcher Zeugen Zungen. B. 45b ꝛc.
Ferner übertr.: Glück den Guten, lange Zucht den
Böſen, | wie hier Jeder ſeine Zahlung dingt [ſie als Lohn
ſeines Thuns zu erwarten hat]. Seume Gd. 149.
c) übertr. vom D. der Dienſtboten ꝛc. (veralt. und
mundartl.): Die Braut zu d. und den Finger zu beringen.
Muſäus M. 3, 53, vgl.: Der heirathete doch rechter! da
dingte er ſich eine Haushälterin auf das lange Jahr. vHorn
Schmj. 7, ſ. be-d. 1. 2) intr. = markten, feilſchen,
genau um den Preis von etwas zu Kaufendem han-
deln: Genau gedingt und gleich bezahlt iſt der beſte Kauf.
Sprchw.; Nach einigem Feilſchen und D. Heine Verm. 1,
241 ꝛc.
Anm. Veralt. u. mundartl. Bed. ſ. Benecke 1, 336—
338; Brem. Wörterb. 1, 210; Schmeller 1, 378 ff.; Stalder
1, 283 ꝛc.; ferner Ding III 5. In Bezug auf die Form
gilt heute im Allgem. die urſpr. ſchwache Form für das
Imperf. (für den Konjunkt. ſind dünge, dänge kaum in
Gebrauch, ſ. ver-d. 1b die Überſetzung bei V. und Wiedaſch
von Odyſſ. 18, 357), dagegen im Part. häufiger die ſtarke.
S. auch die Zſſtzg., nam. be-d., deſſen Part. Doppelform mit
verſchiedner Bed. hat.
Zſſtzg. z. B.: Ab- [2]: tr. 1) Etwas abmarkten,
abhandeln von dem geforderten Preis: Den Forderun-
gen des Vaterlandes . . . läſſt ſich Nichts a. Gervinus Sh. 1,
VII; Bis ich noch den Groſchen abgedungen. Göckingk 1,
219; Kein Wort iſt abzudingen [von dem Geſagten]. G.
29, 222. 2) Einem Etwas a., es durch Dingen von
ihm erhalten: Iſt dem Verhängnis Nichts mehr abzudin-
gen? Sch. 45a; Ich biete meine Treu nicht feil . . ., und
wollt’ Euch nicht gerathen haben, mir | vor einém halben
Jahr noch abzudingen, | wozu ich jetzt freiwillig mich erbiete.
352a. Ahnlich auch ſ. 1c —: Daß Ihr der Braut
den Ring abdinget. Muſäus M. 3, 119 ꝛc. Einem Dienſt-
boten a., durch höhern Lohn abſpenſtig machen. Stalder.
S. auch auf-d. Án-: tr.: Einem Etwas a., veralt.
und mundartl., ſt.: verdingen, feſtſetzen; Einen Termin
a., anberaumen; Einen Fürſprecher a., beſtellen, ſ. Zeitſchr.
f. d. Recht 13, 440; refl.. ſich verdingen, anheiſchig
machen ꝛc. Schmeller; Grimm 1, 315; ſchwzr. = ausbe-
dingen. Stalder. Āūf-: tr.: z. B. Einen a., auf ein
Schiff, als unter den feſtgeſtellten Bedingungen damit
zu befördern, ſ. ein-d.; nam. bei Handwerkern: Einen
Burſchen a., ihn unter gewiſſen Bedingungen aufneh-
men, in die Zahl der Lehrlinge einſchreiben. Schmeler 1,
378, im Ggſtz. „abdingen“, nach beendeter Lehrzeit aus-
ſchreiben: Beim A. eines Buchdruckergeſells. Gervinus Lit.
3, 423; Auf- und abgedungene Meiſter einer Kunſt. W. 29,
154, die ſie zunftmäßig erlernt haben, ſ. Stalder.
Āūs-: 1) zu Ende feilſchen. 2) ausbedingen, ſ. d.
Be-: 1) Eine Perſon b., ſie dingen [1a], ſie durch
bindende Beſprechung zu Etwas verpflichten: Bedang
mir einen Fuhrmann. Arndt Erinn. 103; Wer hat zum
Schreier alſo dich bedungen? Chamiſſo 4, 8 ꝛc. Auch
refl.: Ich habe zum Hiſtoriker mich nicht | bedungen. 85 ꝛc.
Dann auch [1c]: Iſt der Finger beringet, ſo iſt die
Jungfrau bedinget. Sprchw. (Schottel 624b); Sie zur Braut
ſich zärtlich zu b. | reicht den Ring der Bräutigam ihr dar.
B. 99a ꝛc. 2) Etwas b., das zu Leiſtende durch bin-
dende Beſprechung, Kontrakt, Accord ꝛc. feſtſetzen, aus-
machen: Bedingte ſich noch ein Unterhändlergeld. Auerbach
D. 152; Sich . . . von der Landesherrſchaft viele Vortheile
zu b. G. 40, 211; [Als er] als feſte Abliefrungszeit den
erſten Januar bedingte. Gutzkow R. 4, 331; 1, 370; Was
geht mich euer Kaiſer an? .. . Was er bedungen, zu er-
füllen, | trifft ihn und euch, die Seinen, nur. Nicolai 6, 51;
Weil für die Waaren Dieſer | übermäß’gen Zoll bedungen
hatte. Platen 4, 297; Verdungen hatt’ ich mich um Lohn,
den ich bedang. Rückert Mak. 2, 189; Denn ſo bedangen
wir: dort wieder zu erſcheinen. Roſt. 92b; 93b; Der Mann,
der das Täflein bedung. V. Hor. 2, 353; Bedung ſich dafür,
daß ſie die Nymphen ihm nachwieſen. Myth. 1, 93 ꝛc.
Eine Waare b., allgem. die Güte, die Zeit, den Preis
ꝛc. für eine zu liefernde Waare feſtſetzen; aber auch
ſ. [2] den Preis genau behandeln ꝛc. Kaufm. auch
(ſehr häufig in Berichten): Eine Waare bedingt [macht,
hat] den und den Preis = wird damit bezahlt: Loco be-
dang roher Arrakan fl. R. C. [in Amſterdam] u. v.
3) das Feſtgeſetzte iſt dabei oft Etwas, wovon ein
Andres abhängt, eine Beſchränkung: Das aber bedinge
ich . . ., daß Sie dem Herrn . ...Nichts ſagen. B. 456a;
Sie verſprach ihr Möglichſtes, bedingte ſich aber erſt die per-
ſönliche Bekanntſchaft des Fremden. Gutzkow 11 351; Wir
wollen’s nur geradezu geſtehn, | (bedungen, daß ihr guter
Name | nicht drunter leiden ſoll) ꝛc. W. 12, 31 = wobei
wir nur b., die Einſchränkung machen. 4) daher
allgemein: Ich bedinge Etwas, mache es von Etwas ab-
hängig, beſchränke es, laſſe es nur unter Einſchrän-
kungen gelten, in dieſem Sinn immer mit dem auch
vollſtändig zum Ew. gewordnen Partic. „bedingt“.
Vgl.: Sie verſprachen ihren Völkern unbedingte Freiheit,
enthielten ihnen aber die bedungne [2] Freiheit nach dem
Kampfe vor; Wer einmal die Allmacht verkoſtet, findet ſich
ſchwer wieder in die bedingte Freiheit. Auerbach Tag. 146;
Wie fühlt .. die Seele gleich ſich ahnungsvoll bedingt! | doch
ſchon befreien ſich die Herzen alle. G. 6, 280; Es darf ſich
Einer nur für frei erklären, ſo fühlt er ſich den Augenblick
als bedingt ꝛc. 15, 198; Wie er vorſchreitet, fühlt er immer
mehr, wie er bedingt ſei. 39, 105; Er weiß ſo glatt und ſo
bedingt zu ſprechen, daß | ſein Lob erſt recht zu Tadel wird.
13, 183; 10, 227; Fuhr fort .., was Derſelbe mißbilligte,
zu b., näher zu beſtimmen und gab auch wohl zuletzt ſeine
Theſe gefällig auf. 22, 157; Wenn ſchon die Kritik daran
immerfort bedingt und mäkelt. 33, 190; Die Menſchen ſind
durch die unendlichen Bedingungen des Erſcheinens dergeſtalt
obruiert, daß ſie das Eine Ur-B–de nicht gewahren können.
3, 296; Bedingtes Lob, Verſprechen ꝛc., nur unter Ein-
ſchränkung geltend ꝛc., ſ. 7. 5) dann auch mit
unperſönl. Subj.: Eine Sache bedingt Etwas, Etwas iſt
von einer Sache bedingt, davon abhängig, ſei es nun als
etwas daraus Hervorgehendes, oder als etwas nothwen-
dig damit Verbundnes, ohne Dies nicht Beſtehendes ꝛc.:
Die Reiſe wurde, wie Dies die Natur des Weges bedingte
[nothwendig machte, erheiſchte], zu Pferde gemacht. Boden-
ſtedt 1, 198; [Gärung und Fäulnis] heben die Farbe nicht
auf, ſondern b. [modificieren] ſie nur. G. 39, 8; Jedem
Worte klingt | der Urſprung nach, wo es ſich her bedingt
[woraus es hervorgegangen]. 12, 105; Wie das Leben
alles thieriſchen Organismus durch die Cirkulation des Blutes,
ebenſo iſt das ethniſche Leben des Erdballs durch ... die
Springkraft der weißen Race bedingt. Monatblätter 1, 311a;
Eine gute Überſetzung bedingt [erfordert] Verſtändnis des
Urtextes und Herrſchaft über die Sprache, in welche man
überſetzt ꝛc. 6) der urſpr. gerichtliche Sinn (ſ. Ding
II, Anm. und vgl. Benecke 1, 339a ꝛc.) tritt noch in der
veralt. Verbind. mit „bezeugen“ hervor: Bedingt [prote-
ſtiert] und bezeugt, daß ich’s gar nicht mit den Schwärmern
halte. Luther 6, 116a; Unerachtet ich mich .. öffentlich be-
dingt und bezeugt, daß ꝛc. Zinkgräf 2, 3 u. o. 7) zu b.,
nam. im Sinn von 4 und 5 gehören einige Ableitun-
gen, näm.: a) Unbedingt, a.: ohne Beſchränkung
oder Bedingung geltend, von Nichts abhängig, unbe-
ſchränkt, abſolut: Unbedingten Gehorſam. Fichte 7, 11;
Ins Unbedingte hin und her zu diſputieren. 8, 50; Er
liebt ſich bald die unbedingte Ruh. G. 11, 17; So hab’ ich
dich ſchon unbedingt. 75; Kein Kunſtwerk iſt unbedingt. ...
[Der Künſtler] kann nur unter einer gewiſſen Bedingung Das
hervorbringen, was er im Sinne hat. 31, 29; 6, 344; 39, -
310; Der unbedingteſt Ergebnen. Gutzkow R. 1, 187; Un-
bedingt aufgegeben. Sch. 883a; Steffens Erl. 5, 53 ꝛc.,
verſch.: Unbedungne Arbeit ꝛc. b) Bedingtheit, f.;
–en: das Bedingt- oder Beſchränktſein, Bedingung,
Beſchränkung: Die Schüler lernen eine wie die andere
[Kunſt] in ihrer Bedingtheit kennen. G. 18, 302; Ob die Ur-
ſache in einer innern Eigenſchaft des Lichts oder in einer äußern
Bedingtheit desſelben zu ſuchen ſei. 39, 239; 27, 135 ꝛc.
Zſſtzg. z. B.: An durchfahrender Unbedingtheit
des Weſens wollte er ihm nicht nachſtehen. Devrient 2, 394;
Das Gefühl der Unbedingtheit des Schaltens und Waltens.
DMuſeum 1, 2, 431 ꝛc. Eure Schreibart iſt ſo reich an
Klammern und Vorbedingtheiten. Zelter 4, 111 ꝛc.
c) Bedingung, f.; –en: das Bedingen und das da-
durch Feſtgeſetzte, z. B.: [Feldchirurgus] der jetzt um leid-
liche Bedingung [Lohn ꝛc.] zu haben iſt. G. 15, 35 ꝛc.,
nam. im Sinn von 5 und 6: Etwas, wovon das Ein-
treten oder Geſchehen von Etwas abhängig iſt, abhän-
gig gemacht wird, die Abhängigkeit ꝛc., ſ. Beding, Be-
dingtheit (hier 7b), Bedingnis: Die Bedeutſamkeit aller
äußern Bedingungen, die bei dem prismatiſchen Verſuche vor-
kamen. G. 39, 239; 225; Verſuche voll unnützer Neben-
Bedingungen. 251; Wenn nicht die erſte Vor-Bedingung
fehlte. Platen 7, 219 [was nothwendig vorher da ſein
muß]; Auf die Bedingung | bin ich die Eurige. Sch. 593a;
Auf jegliche Bedingung mein. 363b; Keine Schranke, | als
die Bedingung endlicher Naturen. 279b; Daß man den Frie-
den durch dieſe Bedingung beſchränkte. 883a; Einem die Be-
dingung machen. 351b; Bedingungen vorſchreiben; Sich
allen Bedingungen unterwerfen; Unter jeder Bedingung; Unum-
gängliche Bedingung; Haupt-Bedingung; Bedingungsweiſe
ſich ergeben ꝛc. Zſſtzg. von b., z. B.: 8) ūs-b., tr.:
a) Etwas durch eine Bedingung, Feſtſtellung aus-
machen: Sie bedung ſich nur aus, daß er ihr die Füße los-
binde. Alexis Dor. 1, Kap. 7; Wo .. der Kaiſer dagegen ſich
ausbedung, daß ꝛc. Bülau Geh. Geſch. 7, 222; Mit ſich
[ſ. d. †] ausbedungner Freiheit, den Winter in Berlin zuzu-
bringen. Chamiſſo 5, 61; Er bedung ſich die Erlaubnis aus.
Forſter Br. 1, 16; Das Jahrgehalt, das er ſich ausbedingt.
G. 18, 202; Bekommt, was er ſich ausbedung. H. Rel. 7,
63; Wobei ich mir nur vierzehn Tage Friſt ausbedingte. Sch.
728b; Indem er ihm das Recht ausbedung, das Land zu ver-
laſſen. 883b; Bedung ſich aus. Tieck Nov. 7, 79; W. 15,
27; 19, 154; Nur bedung er ſich aus. Willkomm Sag. 1,
166; Pomm. 2, 19 ꝛc. b) im Ggſtz. von „ein-b., mit-
ein-b.“ ꝛc., von dem Feſtgeſetzten ausnehmen und aus-
ſchließen: Ich gäb’ Europens Güter | für ſie mit Freuden
her, | bedingte nur dies eine | für ſie und mich noch aus. B.
56a; Ich ſoll auf Befehl des Arztes Nichts leſen; was Kleiſt
und Leſſing zu leſen geben, hab’ ich mir ausbedungen. Gleim
(L. 13, 78); Wo der Staat unter einer gewiſſen Summe
von Übeln die Dazwiſchenkunft irgend eines wohlthätigen
Wunderwerks ausbedungen einſinken müßte. W. 7, 61 ꝛc.
In beiden Bed. auch „aus-d.“; das Partic. hat im-
mer, das Impf. oft ſtarke Form, doch iſt jetzt dafür die
ſchwache gewöhnlicher und im Konjunkt. faſt ailein üb-
lich. 9) Eīn-b., im Ggſtz. von aus-b. (ſ. 8h), in
das Feſtgeſetzte mit einſchließen: In den Friedenstraktat
einbedungen. Kühne Freim. 286; Küchengeräthe, Tiſchzeug
und eine Barke ... iſt einbedungen. Platen 7, 125 ꝛc.
10) Vōr-, Vorāūs-b. ꝛc.: Dieſes vorausbedungen und
zugeſtanden. W. 19, 172 ꝛc. Eīn-: In dieſes [Schiff]
dingt er ſich ein. Opitz 2, 68; Uhland 500 (ſ. auf-d.) ꝛc.;
ferner = einbedingen: Ich dinge mit gutem Bedacht eine
ganz reine Verſifikation mit ein. W. 33, 314 und ſ. Schmeller
1, 378. Hín-: veralt., mundartl. = ver-d. Schmeller
1, 378; Hindinger(in), Dienſtboten Dienſte nach-
weiſend und ſie den Herrſchaften verdingend. ebd.
Lēīb- und Zſſtzg.: ſ. Ding I. Anm. Thēī-: ſ.
Ding II. Anm. und „theidigen“. Ver-: eine
Übereinkunft über etwas zu Leiſtendes treffen. 1) das
Subj. iſt der zur Leiſtung Verpflichtete: a) tr.: Seinen
Sohn als Knecht ver-d.; Eine in Lohn verdingte Kranken-
wärterin. Gutzkow R. 6, 4; Ich mag die güldnen Saiten dem
Pöbel nicht ver-d. Utz 2, 34; Verdung ſein Sammlertalent.
V. (Jen. Literatur-Zeit. 1804 1, 316); Ein Fuhr-
mann verdingt ſein Fuhrwerk; Ein Schiff, das nach Alepp ver-
dungen iſt. W. 11, 276 ꝛc. b) refl.: Er hatte ſich als
Knecht verdungen. Auerbach Barf. 84; Verdingte ſich .. als
Bauernknecht. Hebel 3, 307; 29; vHorn Schmj. 27; Ver-
dingte ſich bei dem erſten Bauernwirth in Arbeit. Muſäus M.
2, 7; Sich an fremdes Laſter ver-d. Sch. 190a; Ich hatte
mich dem Dienſt der ſchönſten aller Schönen | drei Jahre
ohne Minnelohn | verdingt. W. 20, 58 ꝛc. Daß ich mich
hier verdung. Müllner 5, 335; Verdang ſich als Fuhr-
mann. Rückert Nal. 76; Verdangen ſich bei ihm als
Mägde. Sternberg BrM. 261; Verdüngſt du dich wohl
zum Knechte mir, wenn ich dich nähme? V. Od. 18, 357 (bei
Wiedaſch: Verdingſt du dich wohl als Hausknecht, wenn ich
dich nähme?). 2) das Subj. iſt der Verpflichtende:
Ich verdinge eine Arbeit (G. 15, 115), einen Bau, ſo daß
er mir accordmäßig geleiſtet werden muß; Ich verdinge
Schweine in die Maſt; Einen, mich bei Jemand in die Koſt.
Goltz 1, 87; In Siena erwartete ich die ... Poſt und ver-
dung mich darauf. G. 28, 37 ꝛc.; Seiner Willkür wird ſolch
ein Schatz [die zu reſtaurierenden Gemälde] verdungen
[von den Mönchen]. 31, 63. Ungw. mit der ver-
pflichteten Perſon als Obj., z. B.: Die ſaubern Herrn,
die ihn verdungen [gedungen] hatten. Eſchenburg Sh. 513.
Zuſámmen-, tr.: dingend zuſammenbringen:
Ja, dinget nur die halbe Welt zuſammen | und raſet wider
einen Mann. Ramler 46 u. ā. m.