Faksimile 0308 | Seite 300
Faksimile 0308 | Seite 300
Faksimile 0308 | Seite 300
Faksimile 0308 | Seite 300
Faksimile 0308 | Seite 300
dingen
Dingen, tr. und intr. (haben), dingte (dang, dung); gedingt, gedungen:
urspr. allgem. über einen Ggstd. mit Jemand sich besprechen, eine Verabredung treffen (s. Ding II, Anm.), jetzt gw. beschränkter:
1) tr.
a) Eine Person d., sie um Lohn sich zum Dienst oder zu best. Dienstleistungen verpflichten, oft mit dem verächtlichen Nebensinn des Erkauften u. Bezahlten, wo das Geleistete als freier unabhängiger Wille des Handelnden erscheinen soll (vgl. miethen): Wer einen Hümpler dinget, Dem wird’s verdorben. Sprüche 26, 10; Dingeten Steinmetzen und Zimmerleute, zu erneuern das Haus. 2. Chr. 24, 12; Arbeiter zu miethen in seinen Weinberg .. - Die um die elfte Stunde gedinget waren. Matth. 20, 1 ff.; Dingeten wider sie Bileam, daß er sie verfluchen sollte. Nehem. 13, 2 etc.; Daß ihn der Seneschal zum Morde Doolins dung. Alxinger D. 40; Zum Sklaven . . . dingtet ihr | den sonst so freien, jetzt bedrängten Mann. G. 13, 282; Führer, die wir gedingt hatten. 13, 195; Mit dem Geld dingte er eine Schaar leichtfertiger Männer. Hebel 4, 71; Sie dingte plötzlich eine Schaar | von wilden Meuchelmördern. Hölty 62; Der kein gedungner Künstler war, sondern bloß um die Ehre arbeitete. L. 6, 338; Man dingte mich dazu, | Schimpf anzuthun dem Fürsten. Rückert Morg. 1, 186; Er hat mich zur Rosseleitung gedingt. Nal 191; 180 etc.; Sie sind | gedingt von seiner Tochter, euch zu tödten. Sch. 605a; Indem ich hier verweile, dingt er schon | die Mörder. 300b; Die man gedungen hat den Speer zu tragen. 580betc.
b) Eine Sache d., doch nicht wie „miethen“, von unbeweglichen Grundstücken (Häuser, Gärten etc.): So er’s [das Vieh] um sein Geld gedinget hat. 2. Mos. 22, 15; Meinen Straßburger Wagen, den ich einstweilen nur bis dahin gedingt hatte. Börne Par. 1, 23; D–d die Fahrt. V. Od. 2, 319 s„Miethend ein Schiff.“ Wiedasch]; Gedungnes Lob etc. Oft meton. (s. a): Die Faust eines Mörders d.; Ihn zu verleumden, dungen | sie falscher Zeugen Zungen. B. 45b etc. Ferner übertr.: Glück den Guten, lange Zucht den Bösen, | wie hier Jeder seine Zahlung dingt [sie als Lohn seines Thuns zu erwarten hat]. Seume Gd. 149.
c) übertr. vom D. der Dienstboten etc. (veralt. und mundartl.): Die Braut zu d. und den Finger zu beringen. Musäus M. 3, 53, vgl.: Der heirathete doch rechter! da dingte er sich eine Haushälterin auf das lange Jahr. vHorn Schmj. 7, s. be-d. 1.
2) intr. = markten, feilschen, genau um den Preis von etwas zu Kaufendem handeln: Genau gedingt und gleich bezahlt ist der beste Kauf. Sprchw.; Nach einigem Feilschen und D. Heine Verm. 1, 241 etc.
Anm. Veralt. u. mundartl. Bed. s. Benecke 1, 336— 338; Brem. Wörterb. 1, 210; Schmeller 1, 378 ff.; Stalder 1, 283 etc.; ferner Ding III 5. In Bezug auf die Form gilt heute im Allgem. die urspr. schwache Form für das Imperf. (für den Konjunkt. sind dünge, dänge kaum in Gebrauch, s. ver-d. 1b die Übersetzung bei V. und Wiedasch von Odyss. 18, 357), dagegen im Part. häufiger die starke. S. auch die Zsstzg., nam. be-d., dessen Part. Doppelform mit verschiedner Bed. hat.
Zsstzg. z. B.: Ab- [2]: tr.
1) Etwas abmarkten, abhandeln von dem geforderten Preis: Den Forderungen des Vaterlandes . . . lässt sich Nichts a. Gervinus Sh. 1, VII; Bis ich noch den Groschen abgedungen. Göckingk 1, 219; Kein Wort ist abzudingen [von dem Gesagten]. G. 29, 222.
2) Einem Etwas a., es durch Dingen von ihm erhalten: Ist dem Verhängnis Nichts mehr abzudingen? Sch. 45a; Ich biete meine Treu nicht feil . . ., und wollt’ Euch nicht gerathen haben, mir | vor einém halben Jahr noch abzudingen, | wozu ich jetzt freiwillig mich erbiete. 352a. Ahnlich auch s. 1c —: Daß Ihr der Braut den Ring abdinget. Musäus M. 3, 119 etc. Einem Dienstboten a., durch höhern Lohn abspenstig machen. Stalder. S. auch auf-d. Án-: tr.: Einem Etwas a., veralt. und mundartl., st.: verdingen, festsetzen; Einen Termin a., anberaumen; Einen Fürsprecher a., bestellen, s. Zeitschr. f. d. Recht 13, 440; refl.. sich verdingen, anheischig machen etc. Schmeller; Grimm 1, 315; schwzr. = ausbedingen. Stalder. Āūf-: tr.: z. B. Einen a., auf ein Schiff, als unter den festgestellten Bedingungen damit zu befördern, s. ein-d.; nam. bei Handwerkern: Einen Burschen a., ihn unter gewissen Bedingungen aufnehmen, in die Zahl der Lehrlinge einschreiben. Schmeler 1, 378, im Ggstz. „abdingen“, nach beendeter Lehrzeit ausschreiben: Beim A. eines Buchdruckergesells. Gervinus Lit. 3, 423; Auf- und abgedungene Meister einer Kunst. W. 29, 154, die sie zunftmäßig erlernt haben, s. Stalder. Āūs-:
1) zu Ende feilschen. 2) ausbedingen, s. d. Be-:
1) Eine Person b., sie dingen [1a], sie durch bindende Besprechung zu Etwas verpflichten: Bedang mir einen Fuhrmann. Arndt Erinn. 103; Wer hat zum Schreier also dich bedungen? Chamisso 4, 8 etc. Auch refl.: Ich habe zum Historiker mich nicht | bedungen. 85 etc. Dann auch [1c]: Ist der Finger beringet, so ist die Jungfrau bedinget. Sprchw. (Schottel 624b); Sie zur Braut sich zärtlich zu b. | reicht den Ring der Bräutigam ihr dar. B. 99a etc.
2) Etwas b., das zu Leistende durch bindende Besprechung, Kontrakt, Accord etc. festsetzen, ausmachen: Bedingte sich noch ein Unterhändlergeld. Auerbach D. 152; Sich . . . von der Landesherrschaft viele Vortheile zu b. G. 40, 211; [Als er] als feste Abliefrungszeit den ersten Januar bedingte. Gutzkow R. 4, 331; 1, 370; Was geht mich euer Kaiser an? ... Was er bedungen, zu erfüllen, | trifft ihn und euch, die Seinen, nur. Nicolai 6, 51; Weil für die Waaren Dieser | übermäß’gen Zoll bedungen hatte. Platen 4, 297; Verdungen hatt’ ich mich um Lohn, den ich bedang. Rückert Mak. 2, 189; Denn so bedangen wir: dort wieder zu erscheinen. Rost. 92b; 93b; Der Mann, der das Täflein bedung. V. Hor. 2, 353; Bedung sich dafür, daß sie die Nymphen ihm nachwiesen. Myth. 1, 93 etc. Eine Waare b., allgem. die Güte, die Zeit, den Preis etc. für eine zu liefernde Waare festsetzen; aber auch s. [2] den Preis genau behandeln etc. Kaufm. auch (sehr häufig in Berichten): Eine Waare bedingt [macht, hat] den und den Preis = wird damit bezahlt: Loco bedang roher Arrakan fl. R. C. [in Amsterdam] u. v. 3) das Festgesetzte ist dabei oft Etwas, wovon ein Andres abhängt, eine Beschränkung: Das aber bedinge ich . . ., daß Sie dem Herrn . ...Nichts sagen. B. 456a; Sie versprach ihr Möglichstes, bedingte sich aber erst die persönliche Bekanntschaft des Fremden. Gutzkow 11 351; Wir wollen’s nur geradezu gestehn, | (bedungen, daß ihr guter Name | nicht drunter leiden soll) etc. W. 12, 31 = wobei wir nur b., die Einschränkung machen. 4) daher allgemein: Ich bedinge Etwas, mache es von Etwas abhängig, beschränke es, lasse es nur unter Einschränkungen gelten, in diesem Sinn immer mit dem auch vollständig zum Ew. gewordnen Partic. „bedingt“. Vgl.: Sie versprachen ihren Völkern unbedingte Freiheit, enthielten ihnen aber die bedungne [2] Freiheit nach dem Kampfe vor; Wer einmal die Allmacht verkostet, findet sich schwer wieder in die bedingte Freiheit. Auerbach Tag. 146; Wie fühlt .. die Seele gleich sich ahnungsvoll bedingt! | doch schon befreien sich die Herzen alle. G. 6, 280; Es darf sich Einer nur für frei erklären, so fühlt er sich den Augenblick als bedingt etc. 15, 198; Wie er vorschreitet, fühlt er immer mehr, wie er bedingt sei. 39, 105; Er weiß so glatt und so bedingt zu sprechen, daß | sein Lob erst recht zu Tadel wird. 13, 183; 10, 227; Fuhr fort .., was Derselbe mißbilligte, zu b., näher zu bestimmen und gab auch wohl zuletzt seine These gefällig auf. 22, 157; Wenn schon die Kritik daran immerfort bedingt und mäkelt. 33, 190; Die Menschen sind durch die unendlichen Bedingungen des Erscheinens dergestalt obruiert, daß sie das Eine Ur-B–de nicht gewahren können. 3, 296; Bedingtes Lob, Versprechen etc., nur unter Einschränkung geltend etc., s. 7. 5) dann auch mit unpersönl. Subj.: Eine Sache bedingt Etwas, Etwas ist von einer Sache bedingt, davon abhängig, sei es nun als etwas daraus Hervorgehendes, oder als etwas nothwendig damit Verbundnes, ohne Dies nicht Bestehendes etc.: Die Reise wurde, wie Dies die Natur des Weges bedingte [nothwendig machte, erheischte], zu Pferde gemacht. Boden- stedt 1, 198; [Gärung und Fäulnis] heben die Farbe nicht auf, sondern b. [modificieren] sie nur. G. 39, 8; Jedem Worte klingt | der Ursprung nach, wo es sich her bedingt [woraus es hervorgegangen]. 12, 105; Wie das Leben alles thierischen Organismus durch die Cirkulation des Blutes, ebenso ist das ethnische Leben des Erdballs durch ... die Springkraft der weißen Race bedingt. Monatblätter 1, 311a; Eine gute Übersetzung bedingt [erfordert] Verständnis des Urtextes und Herrschaft über die Sprache, in welche man übersetzt etc. 6) der urspr. gerichtliche Sinn (s. Ding II, Anm. und vgl. Benecke 1, 339a etc.) tritt noch in der veralt. Verbind. mit „bezeugen“ hervor: Bedingt [protestiert] und bezeugt, daß ich’s gar nicht mit den Schwärmern halte. Luther 6, 116a; Unerachtet ich mich .. öffentlich bedingt und bezeugt, daß etc. Zinkgräf 2, 3 u. o. 7) zu b., nam. im Sinn von 4 und 5 gehören einige Ableitungen, näm.:
a) Unbedingt, a.: ohne Beschränkung oder Bedingung geltend, von Nichts abhängig, unbeschränkt, absolut: Unbedingten Gehorsam. Fichte 7, 11; Ins Unbedingte hin und her zu disputieren. 8, 50; Er liebt sich bald die unbedingte Ruh. G. 11, 17; So hab’ ich dich schon unbedingt. 75; Kein Kunstwerk ist unbedingt. ... [Der Künstler] kann nur unter einer gewissen Bedingung Das hervorbringen, was er im Sinne hat. 31, 29; 6, 344; 39, - 310; Der unbedingtest Ergebnen. Gutzkow R. 1, 187; Unbedingt aufgegeben. Sch. 883a; Steffens Erl. 5, 53 etc., versch.: Unbedungne Arbeit etc.
b) Bedingtheit, f.; –en: das Bedingt- oder Beschränktsein, Bedingung, Beschränkung: Die Schüler lernen eine wie die andere [Kunst] in ihrer Bedingtheit kennen. G. 18, 302; Ob die Ursache in einer innern Eigenschaft des Lichts oder in einer äußern Bedingtheit desselben zu suchen sei. 39, 239; 27, 135 etc. Zsstzg. z. B.: An durchfahrender Unbedingtheit des Wesens wollte er ihm nicht nachstehen. Devrient 2, 394; Das Gefühl der Unbedingtheit des Schaltens und Waltens. DMuseum 1, 2, 431 etc. Eure Schreibart ist so reich an Klammern und Vorbedingtheiten. Zelter 4, 111 etc.
c) Bedingung, f.; –en: das Bedingen und das dadurch Festgesetzte, z. B.: [Feldchirurgus] der jetzt um leidliche Bedingung [Lohn etc.] zu haben ist. G. 15, 35 etc., nam. im Sinn von 5 und 6: Etwas, wovon das Eintreten oder Geschehen von Etwas abhängig ist, abhängig gemacht wird, die Abhängigkeit etc., s. Beding, Bedingtheit (hier 7b), Bedingnis: Die Bedeutsamkeit aller äußern Bedingungen, die bei dem prismatischen Versuche vorkamen. G. 39, 239; 225; Versuche voll unnützer Neben- Bedingungen. 251; Wenn nicht die erste Vor-Bedingung fehlte. Platen 7, 219 [was nothwendig vorher da sein muß]; Auf die Bedingung | bin ich die Eurige. Sch. 593a; Auf jegliche Bedingung mein. 363b; Keine Schranke, | als die Bedingung endlicher Naturen. 279b; Daß man den Frieden durch diese Bedingung beschränkte. 883a; Einem die Bedingung machen. 351b; Bedingungen vorschreiben; Sich allen Bedingungen unterwerfen; Unter jeder Bedingung; Unumgängliche Bedingung; Haupt-Bedingung; Bedingungsweise sich ergeben etc. Zsstzg. von b., z. B.: 8) ūs-b., tr.:
a) Etwas durch eine Bedingung, Feststellung ausmachen: Sie bedung sich nur aus, daß er ihr die Füße losbinde. Alexis Dor. 1, Kap. 7; Wo .. der Kaiser dagegen sich ausbedung, daß etc. Bülau Geh. Gesch. 7, 222; Mit sich [s. d. †] ausbedungner Freiheit, den Winter in Berlin zuzubringen. Chamisso 5, 61; Er bedung sich die Erlaubnis aus. Forster Br. 1, 16; Das Jahrgehalt, das er sich ausbedingt. G. 18, 202; Bekommt, was er sich ausbedung. H. Rel. 7, 63; Wobei ich mir nur vierzehn Tage Frist ausbedingte. Sch. 728b; Indem er ihm das Recht ausbedung, das Land zu verlassen. 883b; Bedung sich aus. Tieck Nov. 7, 79; W. 15, 27; 19, 154; Nur bedung er sich aus. Willkomm Sag. 1, 166; Pomm. 2, 19 etc.
b) im Ggstz. von „ein-b., mit- ein-b.“ etc., von dem Festgesetzten ausnehmen und ausschließen: Ich gäb’ Europens Güter | für sie mit Freuden her, | bedingte nur dies eine | für sie und mich noch aus. B. 56a; Ich soll auf Befehl des Arztes Nichts lesen; was Kleist und Lessing zu lesen geben, hab’ ich mir ausbedungen. Gleim (L. 13, 78); Wo der Staat unter einer gewissen Summe von Übeln die Dazwischenkunft irgend eines wohlthätigen Wunderwerks ausbedungen einsinken müßte. W. 7, 61 etc. In beiden Bed. auch „aus-d.“; das Partic. hat immer, das Impf. oft starke Form, doch ist jetzt dafür die schwache gewöhnlicher und im Konjunkt. fast ailein üblich. 9) Eīn-b., im Ggstz. von aus-b. (s. 8h), in das Festgesetzte mit einschließen: In den Friedenstraktat einbedungen. Kühne Freim. 286; Küchengeräthe, Tischzeug und eine Barke ... ist einbedungen. Platen 7, 125 etc. 10) Vōr-, Vorāūs-b. etc.: Dieses vorausbedungen und zugestanden. W. 19, 172 etc. In dieses [Schiff] dingt er sich ein. Opitz 2, 68; Uhland 500 (s. auf-d.) etc.; ferner = einbedingen: Ich dinge mit gutem Bedacht eine ganz reine Versifikation mit ein. W. 33, 314 und s. Schmeller 1, 378. veralt., mundartl. = ver-d. Schmeller 1, 378; Hindinger(in), Dienstboten Dienste nachweisend und sie den Herrschaften verdingend. ebd. Lēīb- und Zsstzg.: s. Ding I. Anm. s. Ding II. Anm. und „theidigen“. eine Übereinkunft über etwas zu Leistendes treffen. 1) das Subj. ist der zur Leistung Verpflichtete:
Eīn-: Hín-: Thēī-: Ver-:
a) tr.: Seinen Sohn als Knecht ver-d.; Eine in Lohn verdingte Krankenwärterin. Gutzkow R. 6, 4; Ich mag die güldnen Saiten dem Pöbel nicht ver-d. Utz 2, 34; Verdung sein Sammlertalent. V. (Jen. Literatur-Zeit. 1804 1, 316); Ein Fuhrmann verdingt sein Fuhrwerk; Ein Schiff, das nach Alepp verdungen ist. W. 11, 276 etc.
b) refl.: Er hatte sich als Knecht verdungen. Auerbach Barf. 84; Verdingte sich .. als Bauernknecht. Hebel 3, 307; 29; vHorn Schmj. 27; Verdingte sich bei dem ersten Bauernwirth in Arbeit. Musäus M. 2, 7; Sich an fremdes Laster ver-d. Sch. 190a; Ich hatte mich dem Dienst der schönsten aller Schönen | drei Jahre ohne Minnelohn | verdingt. W. 20, 58 etc. Daß ich mich hier verdung. Müllner 5, 335; Verdang sich als Fuhrmann. Rückert Nal. 76; Verdangen sich bei ihm als Mägde. Sternberg BrM. 261; Verdüngst du dich wohl zum Knechte mir, wenn ich dich nähme? V. Od. 18, 357 (bei Wiedasch: Verdingst du dich wohl als Hausknecht, wenn ich dich nähme?). 2) das Subj. ist der Verpflichtende: Ich verdinge eine Arbeit (G. 15, 115), einen Bau, so daß er mir accordmäßig geleistet werden muß; Ich verdinge Schweine in die Mast; Einen, mich bei Jemand in die Kost. Goltz 1, 87; In Siena erwartete ich die ... Post und verdung mich darauf. G. 28, 37 etc.; Seiner Willkür wird solch ein Schatz [die zu restaurierenden Gemälde] verdungen [von den Mönchen]. 31, 63. Ungw. mit der verpflichteten Person als Obj., z. B.: Die saubern Herrn, die ihn verdungen [gedungen] hatten. Eschenburg Sh. 513. Zusámmen-, tr.: dingend zusammenbringen: Ja, dinget nur die halbe Welt zusammen | und raset wider einen Mann. Ramler 46 u. ā. m.