diktieren
* Diktīēren (lat.), tr.: 1) Einem etwas Nachzu-
ſchreibendes vorſagen: In die Feder d. Sch. 117b; Hin-
geriſſen von dem Affekt, der ihm dies Lied diktierte [eingab].
1234a. — 2) Einem eine Strafe d., zuerkennen, aufle-
gen. — Zſſtzg., z. B.: Áb- [1]. G. Zelt. 3, 108;
Stein. 1, 288. — An- [1; 2]. Hackländer Stillfr. 3, 68.
— Aūs- [1]: zu Ende diktieren. — Ver- [1]: dik-
tierend verwenden, verbrauchen: Papier ver-d. Riemer G. 2,
722 ꝛc. — Vōr- [1]. — Zū- [2] u. ä. m.
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