diktieren
* Diktīēren (lat.), tr.:
1) Einem etwas Nachzuschreibendes vorsagen: In die Feder d. 117b; Hingerissen von dem Affekt, der ihm dies Lied diktierte [eingab]. 1234a. —
2) Einem eine Strafe d., zuerkennen, auflegen. — Zsstzg., z. B.: Áb- [1]. Zelt. 3, 108; Stein. 1, 288. — An- [1; 2]. Stillfr. 3, 68. — Aūs- [1]: zu Ende diktieren. — Ver- [1]: diktierend verwenden, verbrauchen: Papier ver-d. G. 2, 722 etc. — Vōr- [1]. — Zū- [2] u. ä. m.
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