diebisch
Dīēbiſch, a.: 1) nach Art, in Weiſe eines Diebs,
gern ſtehlend ꝛc.: Wenn das . .. Schickſal, d. oder ge-
waltſam in das ſchwache unbewachte Menſchenherz einbricht.
Börne 1, 339; Eine Stunde ſchlich d.-leiſe vorüber. 2, 81;
299; D–erweiſe zu entwenden. Chamiſſo 4, 306; Schleicht
. .. mit mehr als dieb’ſcher Furcht. Hagedorn 2, 120; D–es
Geſindel ꝛc. — 2) zuw. = heimlich, verſtohlen: Seine d.
aufſtehende Lenette. IP. 11, 147; Ein paar d–e Thränen.
Sch. 129a. — 3) zuw. wie verdammt, verflucht ꝛc.
einen hohen Grad bez.: Es iſt d. kalt. Zinkgräf 1, 267.
Anm. Seltner dafür: Dīēbhaft. V. Ar. 3, 23;
D īēblich: Ihm raublich oder d. genommen. Carolina §. 207;
Das Jhrle] d. entführt, ſ. Zeitſchr. ſ. deutſch. Recht. 13, 439;
Obgleich der deutſche Sprachgebrauch mit den Worten Dieb,
Diebheit, Dieberei, dieblich, diebiſch einen Sinn ver-
bindet, welcher dem weiten Begriff des röm. Furtum meiſten-
theils entſprechen möchte. Heffter Lehrb. d. gem. deutſch. Strafr.
(1854) 386. — Dieblich [heimlich]. Schuppius 677;
Weckherlin 788.
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