diebisch
Dīēbisch, a.:
1) nach Art, in Weise eines Diebs, gern stehlend etc.: Wenn das . .. Schicksal, d. oder gewaltsam in das schwache unbewachte Menschenherz einbricht. 1, 339; Eine Stunde schlich d.-leise vorüber. 2, 81; 299; D–erweise zu entwenden. 4, 306; Schleicht . .. mit mehr als dieb’scher Furcht. 2, 120; D–es Gesindel etc. — 2) zuw. = heimlich, verstohlen: Seine d. aufstehende Lenette. 11, 147; Ein paar d–e Thränen. 129a. — 3) zuw. wie verdammt, verflucht etc. einen hohen Grad bez.: Es ist d. kalt. 1, 267.
Anm. Seltner dafür: Dīēbhaft. Ar. 3, 23; D īēblich: Ihm raublich oder d. genommen. §. 207; Das Jhrle] d. entführt, s. s. 13, 439; Obgleich der deutsche Sprachgebrauch mit den Worten Dieb, Diebheit, Dieberei, dieblich, diebisch einen Sinn verbindet, welcher dem weiten Begriff des röm. Furtum meistentheils entsprechen möchte. Lehrb. d. gem. deutsch. Strafr. (1854) 386. — Dieblich [heimlich]. 677; 788.
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