dieben
Dīēben, tr. und intr. (haben): diebiſch Etwas
entwenden, ſich zueignen, wofür im Allgem. ſtehlen
üblich iſt, wie umgekehrt Dieb für Stehler (ſ. d.),
doch öfter vom Wilddieb: Glaubt nicht, ich dieb’ euch
euer Wild. Freiligrath Pol. 2, 70; Dann und wann einmal
ein Wilddieb und Das ſelten, weil nichts zu d. iſt. Gutzkow
R. 1, 253 ꝛc.; Danken muß ich euch, | daß ihr für Dieb’
euch ausgebt, . . . denn grenzlos diebet man | in abgegrenz-
ten Ständen. V. Sh. 3, 573. — S. Diebſen.
Zſſtzg. ſ. die von ſtehlen, z. B.: Ab-: Einem
Etwas. Fleming 431; Logau (L. 5, 144) ꝛc. — Ver-
(ſelten): durch Diebſtahl entwenden. Campe; auch:
Einen ver-d., ihn zum Diebe machen, ihn „Dieb“ ſchel-
ten. — Wíld-: Wilddieb ſein, wildern: Er wilddiebte
in dem benachbarten Forſt; Er hat gewilddiebt.
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