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dieben
Dīēben, tr. und intr. (haben):
diebisch Etwas entwenden, sich zueignen, wofür im Allgem. stehlen üblich ist, wie umgekehrt Dieb für Stehler (s. d.), doch öfter vom Wilddieb: Glaubt nicht, ich dieb’ euch euer Wild. Freiligrath Pol. 2, 70; Dann und wann einmal ein Wilddieb und Das selten, weil nichts zu d. ist. Gutzkow R. 1, 253 etc.; Danken muß ich euch, | daß ihr für Dieb’ euch ausgebt, . . . denn grenzlos diebet man | in abgegrenzten Ständen. V. Sh. 3, 573. S. Diebsen.
Zsstzg. s. die von stehlen, z. B.: Ab-: Einem Etwas. Fleming 431; Logau (L. 5, 144) etc. Ver- (selten): durch Diebstahl entwenden. Campe; auch: Einen ver-d., ihn zum Diebe machen, ihn „Dieb“ schelten.
Wíld-: Wilddieb sein, wildern: Er wilddiebte in dem benachbarten Forst; Er hat gewilddiebt.