Dekret
Dekretalen
dekretieren
* Dekrēt (lat.), n., –(e)s; –e: obrigkeitlicher Be-
ſchluß, Verfügung, Erlaß: Was ſoll er dann nit D–e
zu Un-D–en können machen. Fiſchart B. 47b (wortſpielend:
Drecket. 13a u. o.). — ~ālen, pl.: päpſtliche Verfü-
gungen ꝛc. IVb. (Drecketalen, Luther 8, 1b). — ~īēren,
tr. und intr. (haben): eine Verfügung erlaſſen; Etwas
verfügen; auch Zſſtzg., z. B.: Etwas weg-d., durch
eine Verfügung wegſchaffen. Auerbach Tag. 103.
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