deichen
Dēīchen, tr. (vgl. dämmen): einen Deich auffüh-
ren, ausbeſſern, daran arbeiten: [Bis zu der Zeit] deich-
ten nicht die ſämmtlichen Landſchaften, ſondern nur die Land-
lieger. Niebuhr Nachgel. 199; D. und Kanäle graben. 200;
daher: Deicher, m., –s; uv.: Deicharbeiter, aber
auch ein am Deich Wohnender. Schütze 1, 219; Die
Außen-Deicherinnen ſind . . . keine Huldinnen. Willkomm
Wald 220 ꝛc. — Dēīchung, f.; –en.
Zſſtzg. (vgl. die von dämmen), z. B.: Áb-: durch
einen Deich abſondern, einſchließen; Abgedēīchter oder
abgelöſter Deich, Schlafdeich, wovor ein neuer weiter
hinausgelegt iſt. — Āūf-: den Deich erhöhn. —
Āūs-: durch einen Deich ausſchließen; Ausdeichung,
Einlage, ein um einen Bruch einwärts gegen das Land
gezogner Deich; das Anlegen eines ſolchen Deichs und
das dadurch ausgeſchloßne Land, ſ. Ein-d. — Be-:
mit einem Deich verſehn: Durch Nichtbedeichung. Niebuhr
Nachgel. 116; Eine uralte und Jahrhunderte hindurch un-
bedeicht gebliebene Marſch. 197 ꝛc.; mundartl: über u. über
cyc
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