Dechanei
Dechant
Dechant
Dechend
Decher
* Dech~anēī (lat.), f.; –en: Würde eines Dechan-
ten; ſeine Amtswohnung. Berlichingen 145. — ~ánt
(–⏑), m., –s (–en); –en: eigentl. ein Vorgeſetzter
über Zehn; dann nam. ein Geiſtlicher nach dem Biſchof
oder Propſt: Dem D–en. Alexis H. 1, 1, 306; Der Propſt
Herr Loſefund oder der D. (–⏑) | Rapiamus. G. 5, 193;
27, 476; Das iſt nun ſchon D. und des Biſchofs rechte
Hand. Tieck NKr. 2, 330; Dōm-D. ꝛc. (vgl. Dekan).
— ~ant, n., –s; –e; ~end, n., –s; –e; ~er, m.
(n.), –s; uv.; –chen: êine Geſammtheit von 10 Stück,
nam. Fellen: Ein D. weißer (oder weiß e) Schaffelle koſtet
(oder koſten) 3 Thaler (vgl. Dutzend ꝛc.) ꝛc. Schmeller 1,
351; Ein ganzer Decher aufeinander auf den Schabebaum
gelegt. Knapp Techn. 2, 581.
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