dächtig
Dächtigkeit
Dä́chtig, a. (~keit, f.; –en), ungw. außer in Zsstg. (s. Dacht I).
Zsstzg.: Án-: von Andacht erfüllt: A–e Zuhörer, Gebete, Herzen, Verehrer. W. Hor. Br. 1, 1; A. zuhören, zu Muth werden etc. Auch als Anrede und Titel: A–er Fürst. — A–lich. Fischart B. IVb; W. 11, 235 etc. —
Be-: mit Bedacht u. Überlegung handelnd; langsam und abgemessen: B. arbeiten und anhaltend hilft weiter als hitzig arbeiten und ruckweis. Engel 12, 13; Wie ein b–er Mann schicklich die Reise benutzt. G. 1, 223; Glocke .. mit zwölf bedächt’gen Schlägen. 133; Mit lobenswerther B–keit. Börne 2, 341; Luther 1, 148b; Tschudi Th. 91 etc.; B–lich. Rückert Mak. 1, 70; Spr. 15, 14. — Ladet viel-b. damit sein Feuerrohr. Chamisso 3, 337; Wohl-b. G. 12, 226; LHNicolai 1, 48; Rückert Morgl. S. 1, 249; Über-b., im Ubermaß; Un-b., Vor-b. etc., s. auch: Bedächtlich. — Veralt.: Hoch-b. = hohe Gedanken hegend, hochmüthig. Luther 5, 268b etc. — Eīn- (veralt.): eingedenk. 1. Thes. 2, 9. — Ge- (veralt.), gedenk: Seins Worts g. Weidner 25; Ein-g. der Worte. Schaidenraißer 3b; 52b; Bis [sei] mein ein-g. 46a etc. —
Ver-: in Verdacht seiend, Verdacht erregend: Eines Verbrechens v. s. Börne, 2, 99; „Das sieht v. aus.“ Besser v. als ertappt. G. 10, 128; V. waren ihm von jeher Nachbildungen etc. 18, 278; Einem v. vorkommen. Gotthelf U. 2, 238; Einen v. machen. Rabener 3, 66 etc. — Veralt.: Einen v. [in Verdacht] haben. Luther 5, 491b; halten. 8, 22b; wie auch: Wenn Jemand einer Missethat verdacht wird. Constit. Caroli (1532) Art. 28, s. verdenken etc. — Un-v–e Zeugen; Auch in das Un-v–ste einen schlimmen Schein hineindeuten. Arndt Ber. 294.
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