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* Cit~āt (lat.), n., –(e)s; –e: Anführung aus
einem Schriftſteller. — ~atiōn, f.; –en: Vorladung
vor Gericht ꝛc. — ~īēren, tr.: vorladen, vor Gericht
ꝛc.; Geiſter c., ſie erſcheinen laſſen, herbannen ꝛc.:
Freund, haſt du zum Beſchauen | mich hercitiert [herberufen].
Thümmel 8, 50; Hin-, Vōr-c. ꝛc.; Einen Schriftſteller, eine
Stelle daraus c., anführen ꝛc.; Aus den Büchern .., die er
wieder mich gecitiert (veralt. ſtatt citiert, ſ. † Ge) hat.
Luther 1, 148b.
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