Charge
chargieren
* Charg~e (frz. ſcharſhe), f.; –n: eig. Laſt; dann
gew. Amt, dienſtliche Stellung; (Milit.) Angriff. —
–é d’affaires (–ēh daffǟr), Geſchäftsträger. —
–īēren, tr.: laden, z. B. ein Gewehr; feuern; an-
greifen; nam. von der Reiterei, anſprengen; überladen,
übertreiben (vgl. karrikieren): Eine chargierte Rolle darf
nicht in eine karrikierte ausarten: die Übertreibung muß in
den Grenzen der Wahrſcheinlichkeit bleiben, ſ. Düringer 210.
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