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Bürgschaft
Bürgschaft, f.; –en:
Gewährleistung, Sicherheit durch einen Bürgen (s. d.) oder etwas Bürgendes und der oder das Bürgende selbst: B. leisten, (be)stellen, angeloben, übernehmen, auf sich nehmen etc.; Im Tone freier Männer, welche die B. der Gesetze [Das, was diese ihnen zusicherten] in Anspruch nahmen. Börne 3, 363; Alles auf des Juden B. zusammengeborgt. Hebel 3, 363; Ich leiste B. ... Nimm meine B. an und laß ihn ledig. Sch. 535 u. 536; Ich selber habe gutgesagt für Sie; | auf meine B. etc. 308b u. ä. m.
Zsstzg. s. die von Bürge.