Burgig
Bürgig
Burgigisch
Burgigin
burglich
burglich
Burgigkeit
Burgschaft
Búrgig, b.:
mit Burgen versehen, nam. in Zsstzg., z. B.: Hundert-, Viel-b. etc. —
Bürgig, ~isch: s. (ge)birgig etc. — ~in: s. Bürge. — Búrglich, a.: auf Burgen bezüglich, z. B.: B–en Bau thun. Ritterges. 104; s. auch bürgerlich, Anm. —
Bǘrglich, a. (~keit, f.): auf Bürgen bezüglich. —
Búrgschaft, f.; –en (schwzr.): Bürgerschaft [2]. A. 1, 227. -
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