Faksimile 0252 | Seite 244
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bürgerlich
Bürgerlich, a.:
1) Bürgern, dem Bürgerstand im Ggstz. des Adel-, Bauer-, Wehrstands etc. gemäß, daher stammend, ihm angehörend etc., vgl. civil: Versprechen ist adelig, Worthalten ist b. (Sprchw.); Der stolz und steif und b. | im Schmausen keinem Fürsten wich. Hagedorn 2, 119; Wo eine Kavaliersgnade einspricht, kommt mein b–es [des Bürgers] Vergnügen in gar keine Rechnung. Sch. 182a; 377a; Unadelige Gesinnungen gegen meine B–keit. B. 496b; Der Graf hat eine B–e geheirathet; B–e Beamte, Anstellung, auch im Ggstz. von Kriegs- (oder Militär-) Beamten etc.; B–e Baukunst, Ggstz. Kriegs-Baukunst (vgl. 4). B–e Nahrung, Rechte, Freiheiten, Steuern, Abgaben, Lasten etc.; B–er (oder Bürger-) Gehorsam, Gefängnis für Bürger. In b–en Kreisen, Verhältnissen [s. 2] leben, einen b–en Tisch führen, sich b. kleiden; Das biedre Schauspiel .., das euch des b–en Lebens innern Gang ... vor die Augen führt. G. 6, 348; Kabale und Liebe, ein b–es Trauerspiel. Sch. 184a; Der Mittelstand wird angenehm-belehrende häusliche B–keiten [b–e Zustände] gewahr werden. G. 32, 306; Jener einfachen B–keit. Stahr Jahr. 1, 389. 2) das Verhältnis Einzelner im und zum Staate, dessen Mitglieder sie sind, die Stellung in und zur Gesellschaft bezeichnend (vgl. gesellschaftlich, social), minder gew.: lDie Liebel macht uns b. [= zu Bürgern] und sammelt uns in Städte. Haller 149; Die b–e Ehre, Stellung etc. eines Mannes angreifen; Was mich am meisten neckt, sind die fatalen b–en Verhältnisse [s. 1]; zwar weiß ich so gut als Einer, wie nöthig der Unterschied der Stände ist. G. 14, 76; Die b–e Gesellschaft. 17, 271; Börne 3, 192; Dem Naturzustand ist der b–e entgegengesetzt. Kant 5, 44; Wenn sie [die Handlung] der Willkür eines Andern nicht unterworfen ist, so heißt sie b. frei. Mendelssohn 4, 1, 101 etc. So auch: B–er (oder Bürger-) Krieg (Gotter 2, 135), Kampf, Zwist, Streit; B–e Zwietracht, Fehde etc., zw. Bürgern als Gliedern ein und desselben Staats. Ferner so auch 3) B–es Recht; b–er Proceß; b–e Klage etc. in Bezug auf Civil- oder b–e Sachen, wobei der Kläger nur sein Privatinteresse verfolgt, im Ggstz. der peinlichen oder Kriminal-Sachen, welche die öffentliche Bestrafung eines begangnen Verbrechens betreffen. Glück 6, 163; 3, 114 ff. Ferner: Das b–e Recht, im Ggstz. des Staats-, des Stadt- oder Gemeinde-, des Kirchenrechts etc., als Inbegriff der gesetzlichen Vorschriften, wonach die Bürger eines Staats in ihren gegenseitigen Verhältnissen ihre Handlungen einzurichten haben. 4) was für das bürgerliche Leben, d. h. für die gewöhnlichen Verhältnisse allgemein gilt, z. B.: B–e Baukunst (s. 1), im Ggstz. der Kriegs-, Schiffs-, Wasser-Baukunst etc., nam. in Bezug auf die Zeitbestimmungen, im Ggstz. zu den genauern astronomischen: Die astronomischen Jahre geben wirkliche Dauer der himmlischen Umläufe bis auf Minuten und Sekunden an; von ihnen unterscheiden sich die b–en Jahre, welche im Kalender, wo man die Tage nicht theilen kann, angenommen werden müssen. Gehler 2, 682; Selbst im b–en Leben hat man, wenigstens in den größern Städten Europa’s, diese mittlere Zeit bereits eingeführt. Littrow 198 etc.
Anm. Ohne Uml. z.B. Stumpf 343a etc.; veralt. auch: Die Klagen [s. c] sind entweder burglich oder peinlich, s. Adelung 1, 1140. Das ebenfalls veralt. bürgerisch (Paracelsus 1, 1066b etc.) findet sich noch in Zsstzg. verächtlichem Sinn (s. isch und z. B. pfahl-b.).
Zsstzg. ganz so wie die von Bürger (s. d.), z. B.: Klēīn-: Linkisch .. und k. zu erscheinen. Goltz 2, 298.
Mít-: M. unter den Bürgern. V. 1, 146; G. 30, 11.
Pfāhl-: Leben sie, so ist’s spieß- und pf. in der fernsten Vorstadt der s. g. Gottesstadt. IP.; Dieser pfahlbürgerischen Vorurtheile. Musäus M. 2, 87.
Spīēß-: Grillen sp–er Selbstsucht. Steffens 5, 73; Damit die Sp–keit vollkommen werde. Börne 1, 106; Immermann 12, 139.
Stāāts-: St–e Pflichten, Rechte etc.
Über-: mehr als bürgerlich, z. B.
1) Neugierige Blicke nach diesen ü–en [gräflichen] Wesen. Keler gH. 1, 60.
2) Eine ü–e Sparsamkeit etc. Un-. Wélt-: In den Wogen | des thätigen w–en Lebens. W. HorBr. 1, 23; Das Humane und W–e wird befördert. G. 22, 124; 27, 437; Droysen Y. 1, 231; Rückert M. 2, 28; Bei aller W–keit meiner Gesinnungen. MBeer Br. 107; Jahn M. 13 etc.