gebührlich
Gekeit
Ge~bührlich, a. (~keit, f.; –en):
wie es sich gebührt, gebührend, gehörig etc.: Eine g–e Urfehd. 279; Die g–e Huldigung. 2, 313; 6, 387a; Daß sie sich g–er halten. 2a etc.
Anm. Bei Gebühr-bar, -sam etc.
Zsstzg. z. B.: ūber-: ü. viel Selleri zu essen. Heine Sal. 1, 281, mehr als recht ist. —
Ún-: U. fordern. Börne 2, 447; Ungehöriges und nicht selten U–es. König Kl. 3, 21. — Gegen die U–keiten aufstehen. Alexis H. 2, 2, 98; Die Wärme der Leidenschaft ohne ihre U–keit. Börne 2, 119; Laube Dr. W. 5, 83 etc. So auch: Ungebührnis, f und n.
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