Bruderei
Bruderēī, f.; –en: das Brudern (ſ. d.), in
Zſſtzg. auch das Verhältnis, Weſen eines Bruders, in
tadelhaftem Sinn, z. B.: „Das deinem Mutterbruder?“
— Allgemeine Blutsverwandſchaft, nicht Mutterbruderei
[beſchränkt verwandſchaftliche Rückſicht] gilt in der
Schlacht. Grabbe Herm. 77; Augenverdrehende, händedrückende
Betbrüderei. Auerbach Sch.V. 230; 278 = Frömmelei,
Betbruderweſen u. ä. m.
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