Bruderei
Bruderēī, f.; –en:
das Brudern (s. d.), in Zsstzg. auch das Verhältnis, Wesen eines Bruders, in tadelhaftem Sinn, z. B.: „Das deinem Mutterbruder?“ — Allgemeine Blutsverwandschaft, nicht Mutterbruderei [beschränkt verwandschaftliche Rücksicht] gilt in der Schlacht. Herm. 77; Augenverdrehende, händedrückende Betbrüderei. Sch.V. 230; 278 = Frömmelei, Betbruderwesen u. ä. m.
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