broten
Bröten
Brōten, Brȫten, tr.: 1) ſ. Bröteln 2 und dazu:
Brotung ꝛc.: ſ. Gebröte; ferner = Brot: Dies Ge-
treide zur Geſinde-Brödung gebrauchen. Krünitz 9, 574;
Mattheſius Sar. 14b; und wie „Brot“ [4] = Unter-
halt: Sein Brötung erwerben. 26a. — 2) nähren, Einem
Brot geben, nam. im Partic.: Die gebrodeten Diener
[in Lohn und Brot ſtehnd]. Möſer Ph. 2, 202; vgl.
Brötling.
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