broten
Bröten
Brōten, Brȫten, tr.:
1) s. Bröteln 2 und dazu: Brotung etc.: s. Gebröte; ferner = Brot: Dies Getreide zur Gesinde-Brödung gebrauchen. 9, 574; Sar. 14b; und wie „Brot“ [4] = Unterhalt: Sein Brötung erwerben. 26a. —
2) nähren, Einem Brot geben, nam. im Partic.: Die gebrodeten Diener [in Lohn und Brot stehnd]. Ph. 2, 202; vgl. Brötling.
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