Brandler
Brändler
Brandlerin
brandlich
Brándler, Brä́ndler (veralt.), m., –s; uv. (~in,
f.; –nen): abgebrannte Perſon. Chmel Max. 359; auch
Jemand, der für Abgebrannte Gaben ſammelt, ſo auch:
Áb- ꝛc. — Brándlich, a. (veralt.): Seinen Feind
mit mördlichem und b–em Anſchlag umbracht. Zinkgräf 1,
253 [mit Mord und Brand, als Mordbrenner]; An-
brändlicht, branſtig. Hohberg 2, 80a.
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