Brandler
Brändler
Brandlerin
brandlich
Brándler, Brä́ndler (veralt.), m., –s; uv. (~in, f.; –nen):
abgebrannte Person. Max. 359; auch Jemand, der für Abgebrannte Gaben sammelt, so auch: Áb- etc. —
Brándlich, a. (veralt.): Seinen Feind mit mördlichem und b–em Anschlag umbracht. 1, 253 [mit Mord und Brand, als Mordbrenner]; Anbrändlicht, branstig. 2, 80a.
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