branden
Brandung
Bránden, intr. (haben):
vom Wasser, sich an entgegenstehnden Klippen, am Ufer etc. brechen: übertr. toben, in heftiger Aufregung sein: Dies Wogen und B. in dem Herzen. Ab. 129; Meer, das b–d aufbrauste. 4, 220; Wo am zackigen Fels das Gewog sich b–d emporbäumt. 197; Der an die Dünen b. hörte den Belt. 333b; 3, 24; Od. 12, 206 etc. — Dazu:
Brándung, f.; –en: das Branden und die Stelle desselben (s. Brand 9): Das Brechen der B. Gsch. 30; Die B–en toben von Weitem. Mosch. 5, 5 etc. — Meeres-B. 1
Anm. Seemänn. auch „barnen, Barning“ (Barleng auf Helgoland. s. 3, 30). Von dem Sieden und Wallen (vgl. 63b) benannt, vgl. Sod, Welle (Quell, Qualm), Brunnen, Brunst u. ä. m.
Zsstzg. überall, wo dabei als Zeitwort die Bewegung, die Ortsverändrung bezeichnet wird, mit ,,sein“, vgl. die von stürmen etc., z. B.: Án-: brandend anstürmen etc.: Reiterlinie, die gegen die Vierecke des Feindes anbrandete. Stahr Par. 2, 69. —
Āūf-: brandend aufwallen, emporsteigen, s. empor-b. V. 2, 177; 3, 218. —
Aūs-: zu Ende branden: So wie des Liedes Wogen ausgebrandet. Chamisso 3, 366. —
Empōr-: auf-b.: Es brandet | donnernd empor das Gewoge. V. Od. 12, 60. — Hêr- etc.: Das gleichzeitige Heranbranden so vieler brausenden Wellen. Heine Lut. 2, 229. — Um-:tr.: brandend umgeben: Umbrandet von der Fluth. Chamisso 3, 144; Fallmerayer Or. 2, 7; Gotthelf G. 369. — u. v. ä.
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