Brake
Bracke
I. Brá(c)ke, f.; –n: 1) Brack. — 2) Kollegium
zur Prüfung von Waaren und Ausſchließung des Un-
tauglichen, das Beſchauamt. — 3) das Gebäude,
worin dieſe Prüfung vorgenommen wird: Die Altſtadt
in Memel ..., Flachswage, Herings-Brake. National-Zeit.
7, 470.
Anm. Vgl. brechen, plattd. brêken, urſpr. wohl Ew.,
wie bei Friſch aus der preuß. Landordn.: brak erkennen, =
für verdorben (ſ. brackiſch) und ſo wohl richtiger mit gedehn-
tem Vokal, vgl. frz. bric-a–brac, Trödelkram. — Ge-
brácke (n.), Ausſchuß, Auswurf. Weinhold 12a.
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