Brake
Bracke
I. Brá(c)keBrá(c)ke, f.; –n:
1) Brack. —
2) Kollegium zur Prüfung von Waaren und Ausschließung des Untauglichen, das Beschauamt. —
3) das Gebäude, worin diese Prüfung vorgenommen wird: Die Altstadt in Memel ..., Flachswage, Herings-Brake. 7, 470.
Anm. Vgl. brechen, plattd. brêken, urspr. wohl Ew., wie bei aus der preuß. Landordn.: brak erkennen, = für verdorben (s. brackisch) und so wohl richtiger mit gedehntem Vokal, vgl. frz. bric-a–brac, Trödelkram. — Gebrácke (n.), Ausschuß, Auswurf. 12a.
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