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brach Brache brachen Bracher Brachin Brachet
Brāch, a.:
(Landwirthsch.) unbestellt, unbebaut; nam. eine Zeit hindurch, oft absichtlich, zum Ausruhen und Sammeln frischer Kräfte unbebaut, zunächst vom Acker, dann auch übertr.: Bald liegt nun öd’ und b. | die Pflugschar und die Flur. Falk 117; Kann der Weinberg nicht gehörig gebaut werden und bleibt deßhalb oft b–e liegen. Forster R. 1, 20; Beide Tugenden liegen aber wie unsre Haiden b–e und ungenutzt. Möser Ph. 2, 133; B. lag mein Feld. Prutz W. 140; Wie sehr mir Dies Alles Seele, Herz, Geist ... b. lässt. Rahel 1, 329; Besser bebauter Grund als b–er. Rückert Mak. 1, 110; So lag dies gebaute | Gefilde mir b. 98; Gut wäre mir’s, wenn ich nur einige Wochen b. liegen [mich ausruhn] könnte. W. (Merck’s B. 1, 217); Körner 358a etc.
~e, f.; –n:
1) das Brachliegen, nam. die dem Acker etc. zeitweilig gegönnte Ruhe: Der Acker liegt in der B. (im Brach. Keisersberg Brös. 91c); Man sollt Jedem je nach fünf oder zehn Jahren eine B., ein Jahr Reiseurlaub gewähren. Auerbach Leb. 2, 227; Ganz Leutershofen empfand die unausweichliche B. [Ode, durch den ihm durch die Eisenbahn entzognen Verkehr]. Dorf. 4, 291 etc.
2) ein Acker, der brach liegt oder gelegen hat: Wenn ihr pflügen wollt eur Stückchen Brach. Droysen Ar. 3, 99; Man findet die Brachvögel auf denen B–n und flachen Feldern sitzen. Fleming J. 149a; Die Schafe werden auf Stoppeln und B. getrieben. G. 26, 55; Widersinnig, wenn man den zur B. aufgenommenen Dreesch vielfach bearbeitet und so die wohlthätigen Folgen der Ruhe vernichtet. Landwirthsch. Zeit. (55) 363a; 381 ff.; Daß sie die Brach’ umkehrten zur Einsaat. V. Th. 16, 94; Auf schwarzer B. pflügend. Ged. 3, 202; 1, 68; Ihre Wintersaaten und ihre Schwarz-B. Goltz 2, 26; 7 etc. Übertr.: Auf der B. der noch nicht wiedergeborenen Forschung. Linck Schl. 4.
3) das Brachen (s. d.) und die Zeit desselben (s. Brachet): In die B. ziehn etc. So auch: Die Zwie-B. etc.
~en, tr.:
1) einen Acker etc. brach liegen lassen: Die Haide kann nicht gebrachet werden; folglich muß er jahraus, jahrein alle 24 Malter bestellen. Möser 1, 348.
2) einen Acker nach der letzten Ernte das erste mal wieder pflügen, ihn aufbrechen, brachackern: Das zweite Pflügen heißt: Zwēī-, Zwīē-b., wenden, felgen; das dritte: Drēī-, Drīē-b., rühren, auftreiben, zur Saat pflügen etc., s. Schmeller; V. Georg. 9 und vgl. Arten I. Auch Weinberge werden gebrachet (gehackt, gekrautet) und zwar gerāūhbrachet [vgl. Stalder 2, 262: rauh machen, aufbrechen, bes. mit einer Hacke, Haue] und dann gezwīēbrachet, s. Schmeller; Nach Ostern, so man die Äcker bracht. Büchsenmeisterei 44; Hier können wir reuten, pflügen und b. Möser Ph. 4, 44 etc. So auch Zsstzg., z. B.: Das Land üm-b.; Etwas ünter-b. (Zink 1, 663) etc., vgl. Zsstzg. von ackern.
~er, m., –s; uv.:
1) Brachvogel. 2) brachende Person (auch
~in, f.; –nen), z. B.:
Einen Dreibracher Triptolemos. V. Ant. 1, 210.
~et, m., –s; 0:
mundartl., Zeit des Brachens, Brachmonat: Der lange B. (Juni). Gotthelf Sch. 90; Schmeller.
Anm. Brachen, Nbnf. zu brechen, bez. das Auf-, Umbrechen des Ackers, wie z. B. bei den Harzscharrern: Aufbrachen das Aufbrechen oder Aufreißen der Rinde der Nadelhölzer mit einem Eisen bez. Ein Acker liegt brach, liegt so wie er nach der Ernte umgebrachet ist, ohne weitre Bestellung, woraus sich die Bed. unbestellt, ungebaut überhaupt entwickelte. Luther schreibt brochen. Hiob 39, 10; Jes. 28, 24. Von der Brack. Mecklenb. Erbvergleich §. 47 II, s. Dreesch.