Faksimile 0201 | Seite 193
botmäßig keit
Bōtmäßig, a. (keit, f.), –(en): einem Gebieter
unterworfen, unterwürfig: Wurde . .. wie ein Stadtherr
b. gegen ſeine Braut. Spindler St. 1, 5. Geräth dadurch
in eine unerträgliche B–keit. Auerbach D, 4, 190; Unter die
B–keit [Herrſchaft] Ew. königlichen Hoheit treten. Gutzkow
11, 21; Unter die B–keit jedes Irrwahns gegeben. Immer-
mann M. 1, 4 ꝛc.