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botmäßig keit
Bōtmäßig, a. (keit, f.), –(en):
einem Gebieter unterworfen, unterwürfig: Wurde . .. wie ein Stadtherr b. gegen seine Braut. Spindler St. 1, 5. Geräth dadurch in eine unerträgliche B–keit. Auerbach D, 4, 190; Unter die B–keit [Herrschaft] Ew. königlichen Hoheit treten. Gutzkow 11, 21; Unter die B–keit jedes Irrwahns gegeben. Immer- mann M. 1, 4 etc.