borden
Bórden, tr.:
1) mit einem Bord (s. d.) umgeben: Die stattliche Seid’ . .. mit glänzendem Grüne gebordet. 1, 46; Den See, von der Binse gebordet | und braunkolbigem Rohr. 2, 116; Die schöngebordeten Schiffe. Od. 2, 391; 4, 409; Die hohlgebordete Argo. Th. 13, 28 (vgl. bordig). — 2) Ein Schiff b., an-b., es entern (s. d.), an Bord ziehn.
Anm. Zuw. hört man auch im Niederd. borden (wie engl. to board) = mit Brettern auslegen, dielen. — Nbnf.: Bórten, börteln, mit Borten (s. Bord 3) besetzen; Etwas einbörteln, so einfassen. Die Zinngießer börteln ihre Arbeit, einen Rand daran drehnd; die Klempner, den scharfen Rand umbiegend etc., s. auch bordieren.
Zsstzg. z. B.: An- [2]. —
Be-: Goldbebortete Livree, vgl. betressen, galonnieren. — Eīn- [Anm.]: mit einem Bord einfassen, aber auch an Bord einnehmen: Personen, Wein e. Baggesen 1, 58; 97; 2, 322. —
Ent-: Ggstz. von be-b. —
Über-: über seine Borde, Ufer tretend Etwas überschwemmen: Überbordet | ist vom Blute Land und Thron. Schwab 268. —
Um-: mit einem Bord umgeben: Den Sprudel getieft und mit höherem Rasen umbordet. V. 1, 21; Ihr hochzeitlich Gewand, mit Moos umbordet und Rosen. 109; Kleid mit umbordeten Schößen. König Jer. 3, 96. —
Ver-: Eine Livree ver-borten etc.
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