Faksimile 0197 | Seite 189
borden
Bórden, tr.:
1) mit einem Bord (s. d.) umgeben: Die stattliche Seid’ . .. mit glänzendem Grüne gebordet. V. 1, 46; Den See, von der Binse gebordet | und braunkolbigem Rohr. 2, 116; Die schöngebordeten Schiffe. Od. 2, 391; 4, 409; Die hohlgebordete Argo. Th. 13, 28 (vgl. bordig). 2) Ein Schiff b., an-b., es entern (s. d.), an Bord ziehn.
Anm. Zuw. hört man auch im Niederd. borden (wie engl. to board) = mit Brettern auslegen, dielen. Nbnf.: Bórten, börteln, mit Borten (s. Bord 3) besetzen; Etwas einbörteln, so einfassen. Schmeller; Die Zinngießer börteln ihre Arbeit, einen Rand daran drehnd; die Klempner, den scharfen Rand umbiegend etc., s. auch bordieren.
Zsstzg. z. B.: An- [2].
Be-: Goldbebortete Livree, vgl. betressen, galonnieren. Eīn- [Anm.]: mit einem Bord einfassen, aber auch an Bord einnehmen: Personen, Wein e. Baggesen 1, 58; 97; 2, 322.
Ent-: Ggstz. von be-b.
Über-: über seine Borde, Ufer tretend Etwas überschwemmen: Überbordet | ist vom Blute Land und Thron. Schwab 268.
Um-: mit einem Bord umgeben: Den Sprudel getieft und mit höherem Rasen umbordet. V. 1, 21; Ihr hochzeitlich Gewand, mit Moos umbordet und Rosen. 109; Kleid mit umbordeten Schößen. König Jer. 3, 96.
Ver-: Eine Livree ver-borten etc.