Blindling
blindlings
Blindling, m., –(e)s; –e: 1) ein Blinder, Ver-
blendeter (Thor). Simpliciſſimus 1, 175; 2, 435. —
2) ein aus heiler Haut entſtehndes kleines Geſchwür.
— 3) adj.: ſ. blindlings. — ~s, adv.: blind, ohne
zu ſehn, ohne zu prüfen, zu unterſuchen: B. gehorchen
(G. 10, 41); folgen (Lichtwer 225); vertrauen (Stilling 4,
91; W. 20, 204); nachbeten (Hamann 246); Alles anneh-
men (G. 6, 60); ſich einer jeden Neigung überlaſſen (16,
303); dahin gehn, wohin man nicht möchte (15, 127); ge-
fälliges Werkzeug. L. 6, 3; Der Tod, der .. nicht — wie
man wohl glaubt — den Wurfpfeil b. lenket. 1, 24; B. reißt
der Muth ihn fort. Heine Lied. 71; Die Wahl, die man Sie
b. treffen laſſen, | war Ihre Züchtigung. Sch. 307b; —
Ausnahmen ſind hier wie überall b. [ohne weitre Unter-
ſuchung] eingeräumt. Forſter Br. 1, 66. — In der Volks-
ſprache auch: Blinderlings. Campe; Blinds. Spate. —
Kant 4, 158 bildet das Ew.: Dem blindlingen Zufall,
ſ. die Endſilben „lings“ und „weiſe“ und vgl.:
Blindlich. Franke Sprichw. 1, 65a.
Anm. „D“ als Auslaut der erſten Silbe nicht wie „t“
lautend, ſ. Sanders Orth. 65.
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