Blindling
blindlings
Blindling, m., –(e)s; –e:
1) ein Blinder, Verblendeter (Thor). 1, 175; 2, 435. —
2) ein aus heiler Haut entstehndes kleines Geschwür. —
3) adj.: s. blindlings. —
~s, adv.: blind, ohne zu sehn, ohne zu prüfen, zu untersuchen: B. gehorchen 10, 41); folgen 225); vertrauen 4, 91; 20, 204); nachbeten 246); Alles annehmen 6, 60); sich einer jeden Neigung überlassen (16, 303); dahin gehn, wohin man nicht möchte (15, 127); gefälliges Werkzeug. 6, 3; Der Tod, der .. nicht — wie man wohl glaubt — den Wurfpfeil b. lenket. 1, 24; B. reißt der Muth ihn fort. Lied. 71; Die Wahl, die man Sie b. treffen lassen, | war Ihre Züchtigung. 307b; — Ausnahmen sind hier wie überall b. [ohne weitre Untersuchung] eingeräumt. Br. 1, 66. — In der Volkssprache auch: Blinderlings. — 4, 158 bildet das Ew.: Dem blindlingen Zufall, s. die Endsilben „lings“ und „weise“ und vgl.: Blindlich. Sprichw. 1, 65a.
Anm. „D“ als Auslaut der ersten Silbe nicht wie „t“ lautend, s. Orth. 65.
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