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Blindling blindlings
Blindling, m., –(e)s; –e:
1) ein Blinder, Verblendeter (Thor). Simplicissimus 1, 175; 2, 435.
2) ein aus heiler Haut entstehndes kleines Geschwür.
3) adj.: s. blindlings.
~s, adv.:
blind, ohne zu sehn, ohne zu prüfen, zu untersuchen: B. gehorchen (G. 10, 41); folgen (Lichtwer 225); vertrauen (Stilling 4, 91; W. 20, 204); nachbeten (Hamann 246); Alles annehmen (G. 6, 60); sich einer jeden Neigung überlassen (16, 303); dahin gehn, wohin man nicht möchte (15, 127); gefälliges Werkzeug. L. 6, 3; Der Tod, der .. nicht wie man wohl glaubt den Wurfpfeil b. lenket. 1, 24; B. reißt der Muth ihn fort. Heine Lied. 71; Die Wahl, die man Sie b. treffen lassen, | war Ihre Züchtigung. Sch. 307b; Ausnahmen sind hier wie überall b. [ohne weitre Untersuchung] eingeräumt. Forster Br. 1, 66. In der Volkssprache auch: Blinderlings. Campe; Blinds. Spate. Kant 4, 158 bildet das Ew.: Dem blindlingen Zufall, s. die Endsilben „lings“ und „weise“ und vgl.: Blindlich. Franke Sprichw. 1, 65a.
Anm. „D“ als Auslaut der ersten Silbe nicht wie „t“ lautend, s. Sanders Orth. 65.