Blendling
Bléndling, m., –(e)s; –e: 1) durch Schein täu-
ſchendes, blendendes Weſen, Perſon: Auch unter Men-
ſchen wird der B. hoch geſchätzt, | der Würdige zurückgeſetzt
[wie der Bergkryſtall gegen den Demant]. Ramler F. 1,
226. — 2)ähnlich wie 1, paſſiv: Einer, der ſich leicht
blenden läſſt: Moraliſche B–e, die da Etwas flittern ſehn,
wo das geſunde Ange des Verſtandes nichts wahrnimmt. Hip-
pel 6, 7. — 3) Miſchling, Baſtard, Zwitter (vgl.:
blind und Benecke 1, 197b): B–e, die aus dieſer ungleich-
artigen Begattung erzeugt werden. Kant 10, 64; Humboldt
Kosm. 1, 491; B., ein Hund, ſo von einem kleinen däniſchen
und einem großen Windhund gefallen. Fleming. — Ubertr.:
Von dem geſtohlnen Götterſitz | wird dir mancher B. nieder-
ſinken. Arndt 314; Jeden unechten B. Thümmel 5, 4; Mit
den Götter-B–en der neuern Fabel. V. Antiſ. 1, 260 ꝛc.
Anm. Das „d“ als Auslaut der erſten Silbe lautet
weich (nicht wie „t“), ſ. Sanders Orth. 65.
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