Blendling
Bléndling, m., –(e)s; –e:
1) durch Schein täuschendes, blendendes Wesen, Person: Auch unter Menschen wird der B. hoch geschätzt, | der Würdige zurückgesetzt [wie der Bergkrystall gegen den Demant]. F. 1, 226. — 2)ähnlich wie 1, passiv: Einer, der sich leicht blenden lässt: Moralische B–e, die da Etwas flittern sehn, wo das gesunde Ange des Verstandes nichts wahrnimmt. 6, 7. — 3) Mischling, Bastard, Zwitter (vgl.: blind und 1, 197b): B–e, die aus dieser ungleich- artigen Begattung erzeugt werden. 10, 64; Kosm. 1, 491; B., ein Hund, so von einem kleinen dänischen und einem großen Windhund gefallen. — Ubertr.: Von dem gestohlnen Göttersitz | wird dir mancher B. niedersinken. 314; Jeden unechten B. 5, 4; Mit den Götter-B–en der neuern Fabel. Antis. 1, 260 etc.
Anm. Das „d“ als Auslaut der ersten Silbe lautet weich (nicht wie „t“), s. Orth. 65.
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