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Blendling
Bléndling, m., –(e)s; –e:
1) durch Schein täuschendes, blendendes Wesen, Person: Auch unter Menschen wird der B. hoch geschätzt, | der Würdige zurückgesetzt [wie der Bergkrystall gegen den Demant]. Ramler F. 1, 226. 2)ähnlich wie 1, passiv: Einer, der sich leicht blenden lässt: Moralische B–e, die da Etwas flittern sehn, wo das gesunde Ange des Verstandes nichts wahrnimmt. Hippel 6, 7. 3) Mischling, Bastard, Zwitter (vgl.: blind und Benecke 1, 197b): B–e, die aus dieser ungleich- artigen Begattung erzeugt werden. Kant 10, 64; Humboldt Kosm. 1, 491; B., ein Hund, so von einem kleinen dänischen und einem großen Windhund gefallen. Fleming. Ubertr.: Von dem gestohlnen Göttersitz | wird dir mancher B. niedersinken. Arndt 314; Jeden unechten B. Thümmel 5, 4; Mit den Götter-B–en der neuern Fabel. V. Antis. 1, 260 etc.
Anm. Das „d“ als Auslaut der ersten Silbe lautet weich (nicht wie „t“), s. Sanders Orth. 65.