bleien
I. Blēīen, tr. (ſ. Blei II.): 1) mit Blei verſehen,
z. B.: Netze b., damit ſie unterſinken; Tücher, Waaren
b., be-b., ſie plombieren, mit einem Bleizeichen der
Fabrik, des Steueramts ꝛc. verſehn; Hohle Zähne b.,
aus-, ver-b., das Loch darin mit Blei oder einer an-
dern dichten Maſſe ſchließen ꝛc. — 2) mit dem Blei,
Senk-, Richtblei die Tiefe, Senkrechtheit ꝛc. beurtheilen,
ſo auch: Ab-b. Stalder 2, 498. — 3) bei den Glaſern,
dem Fenſterblei durch das Ziehwerk die erforderliche Ge-
ſtalt geben. — 4) (ſ. 1) übertr.: bleiſchwer aufEtwas
drücken, es niederziehn, ſo: Ein Zauber bleit mich nieder.
G. 2, 72.
Zſſtzg. z. B.: Áb- [2]. — Āūs- [1]. — Be-
[1]. — Ent-: von Blei freimachen, namentl. Erze,
Silbererze: Das Blickſilber vollſtändig zu e. Karmarſch 3.
315; Eine vollſtändigere Entbleiung der Kienſtöcke bezweckt
das Darren. 317. — Nīēder- [4]. — Ver-: z. B.
[1], ferner namentl.: Fenſter ver-b., in Blei einfaſſen;
Verbleiung. Körner Sch. 3, 482 ꝛc.; Hüttenw.: Ein
Erz, den Rothſtein ver-b., mit Blei zuſammenſchmelzen,
um das Metall herauszuſcheiden; Ein Erz verbleit ſich
ſelbſt, iſt bleihaltig, bedarf beim Schmelzen keines Blei-
zuſatzes ꝛc., auch ſonſt: Geſchirre von wohlverzinntem,
nicht verbleitem Kupfer. Rumohr Kochk. 32 u. ä. m.
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