bleien
I. Blēīen, tr. (s. Blei II.):
1) mit Blei versehen, z. B.: Netze b., damit sie untersinken; Tücher, Waaren b., be-b., sie plombieren, mit einem Bleizeichen der Fabrik, des Steueramts etc. versehn; Hohle Zähne b., aus-, ver-b., das Loch darin mit Blei oder einer andern dichten Masse schließen etc. — 2) mit dem Blei, Senk-, Richtblei die Tiefe, Senkrechtheit etc. beurtheilen, so auch: Ab-b. 2, 498. — 3) bei den Glasern, dem Fensterblei durch das Ziehwerk die erforderliche Gestalt geben. — 4) (s. 1) übertr.: bleischwer aufEtwas drücken, es niederziehn, so: Ein Zauber bleit mich nieder. 2, 72.
Zsstzg. z. B.: Áb- [2]. — Āūs- [1]. — Be- [1]. —
Ent-: von Blei freimachen, namentl. Erze, Silbererze: Das Blicksilber vollständig zu e. Karmarsch 3. 315; Eine vollständigere Entbleiung der Kienstöcke bezweckt das Darren. 317. — Nīēder- [4]. —
Ver-: z. B. [1], ferner namentl.: Fenster ver-b., in Blei einfassen; Verbleiung. Körner Sch. 3, 482 etc.; Hüttenw.: Ein Erz, den Rothstein ver-b., mit Blei zusammenschmelzen, um das Metall herauszuscheiden; Ein Erz verbleit sich selbst, ist bleihaltig, bedarf beim Schmelzen keines Bleizusatzes etc., auch sonst: Geschirre von wohlverzinntem, nicht verbleitem Kupfer. Rumohr Kochk. 32 u. ä. m.
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