blechen
I. Bléchen, tr. und intr. (haben): Blech (d. i.
Geld) geben, bezahlen: Das unerhörte B.! G. 9, 63;
Als Derſelbe ein ſchönes ledernes Säckelt hervorzog und die
3 Batzen hervor-b. wollte. Gotthelf U. 16; Seine 3000
Rubel auf einem Brette b. Kohl Südr. 2, 184; Wenn’s
ans B. geht. Kurz Sonn. 307; Wenn ſie nur brav blechten.
Merck’s Br. 2, 130; IP. 31, 35 Geld aus-b. ꝛc.
Zſſtzg. ſ. ferner: Be-: mit Blech, auch mit Treſſen
verſehn: Lakain .. goldbeblecht. Müllner 5, 146; Göckingk
2, 207. — Über-: mit Blech überdecken: Weil ſie den
armen Jungen mit Harniſchen und anderm ſolchen Eiſenwerk
überblecht hatten. G. 28, 70; Vor der überblechten Haus-
thür. JP. 1, 83. — Ver-: mit Blech beſchlagen: In
einem weißverblechten Reiſekaſten. 3, 26, U. ā. n.
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