blechen
I. Bléchen, tr. und intr. (haben):
Blech (d. i. Geld) geben, bezahlen: Das unerhörte B.! 9, 63; Als Derselbe ein schönes ledernes Säckelt hervorzog und die 3 Batzen hervor-b. wollte. U. 16; Seine 3000 Rubel auf einem Brette b. Südr. 2, 184; Wenn’s ans B. geht. Sonn. 307; Wenn sie nur brav blechten. Br. 2, 130; 31, 35 Geld aus-b. etc.
Zsstzg. s. ferner: Be-: mit Blech, auch mit Tressen versehn: Lakain .. goldbeblecht. Müllner 5, 146; Göckingk 2, 207. — Über-: mit Blech überdecken: Weil sie den armen Jungen mit Harnischen und anderm solchen Eisenwerk überblecht hatten. G. 28, 70; Vor der überblechten Hausthür. JP. 1, 83. —
Ver-: mit Blech beschlagen: In einem weißverblechten Reisekasten. 3, 26, U. ā. n.
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