blätteln
Blä́tteln, 1) tr. und refl.: (ſich) in Blättlein, d.
i. dünne Schichten theilen. Schmeller, ebenſo: Um-b., ſ.
Blättern 4. — 2) intr. (haben): ſich mit Blättlein be-
ſchäftigen, verächtl. von Skribenten, nam. in den Ab-
leitung.: Es giebt keine Gattung der poetiſchen Blättelei in
Hochzeitgedichten die nicht ꝛc. Gervinus Lit. 3, 321 ꝛc. So auch:
Tageblättler. Riemer G. 1, 345; Wochenblättler. Gotter 1,
126 ꝛc., Mitarbeiter an einem Journal,ſ. Blatt 2d.
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