blätteln
Blä́tteln, 1) tr. und refl.:
(sich) in Blättlein, d. i. dünne Schichten theilen. ebenso: Um-b., s. Blättern 4. — 2) intr. (haben): sich mit Blättlein beschäftigen, verächtl. von Skribenten, nam. in den Ableitung.: Es giebt keine Gattung der poetischen Blättelei in Hochzeitgedichten die nicht etc. Lit. 3, 321 etc. So auch: Tageblättler. G. 1, 345; Wochenblättler. 1, 126 etc., Mitarbeiter an einem Journal,s. Blatt 2d.
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