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Billett Billetteur
* Billett (frz. biljétt), n., –(e)s; –s, e, (er); –chen,
lein; -: 1) kurzes Briefchen ohne Förmlichkeiten, Hand-
briefchen: Ich übergab ihm Schlüſſel und B. ... Den Brief
durchlas er. Sch. 260a; Sollteſt nur die wunderhübſchen B–er
auch leſen. 181b ꝛc. 2) Zettel, zumal das Anrecht
auf gewiſſe Genüſſe beſcheinigend, z. B. auf den Beſuch
des Theaters, eines Koncerts ꝛc.: Wenn der Strom ...
ſich bis an die Kaſſe ficht, | um ein B. ſich faſt die Hälſe
bricht. G. 11, 6; = Marke für eine Lehrſtunde. 21, 221.
In vielen Zſſtzg. z. B.: Koncert-, Theater-, Logen-, Par-
quett-, Sperrſitz-, Gallerie-B.; Frei-B., das man umſonſt
hat; Ätzungs-B. [Anweiſung auf eine Mahlzeit]. Auer-
bach Dicht. 11; Einquartierungs-, Lotterie-B. ꝛc. Ebenſo:
Gab ihm eine Bollete an den Gemeindsrath auf eine Mehl-
ſuppe. Hebel 3, 267; Bollette. Stalder ꝛc. ~eur (ör),
- –; –s, –e: Einer der Billete austheilt (z. B.
Quartiermeiſter) oder abnimmt (z. B. Logenſchließer) ꝛc.